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Schaden & Unfall

VGT 2024 - Arbeitskreis II: Roboter können die Haushaltsführung für viele Unfallopfer erleichtern

Investitionen in moderne Technik helfen Unfallopfern und vermeiden Streit über die Frage, welcher Aufwand für die Haushaltsführung angemessen ist.

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© Henadzi Pechan / GettyImages

Die Versicherer plädieren dafür, den Einsatz von Haushaltsrobotern und moderner Technik bei der Berechnung so genannter Haushaltsführungsschäden stärker zu berücksichtigen. „Der technische Fortschritt kann Unfallopfern schon heute die Haushaltsführung deutlich erleichtern: Roboter mähen Rasen, putzen Fenster, saugen und wischen Böden; Einkäufe werden online erledigt und dann geliefert; Hemden werden nicht mehr mit dem Bügeleisen, sondern schneller und einfacher an Bügelpuppen geglättet und in der Küche wiegen, schneiden, rühren und kochen smarte Maschinen“, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach. 

Anja Käfer-Rohrbach (© Christian Kruppa / GDV)
„Viele Versicherer sind inzwischen dazu übergegangen, die Unfallopfer bei der Umstellung ihrer Haushaltsführung zu unterstützen – etwa indem sie die neue Technik empfehlen, besorgen und bei der Inbetriebnahme vor Ort helfen.“
Anja Käfer-Rohrbach, Stellv. GDV-Hauptgeschäftsführerin

Da mit dieser Unterstützung auch schwer geschädigte Unfalloper sehr viel leichter ihren Haushalt führen können, sollte die Entschädigung für den Haushaltsführungsschaden auch entsprechende Investitionen in Technik und Maschinen vorsehen. „Viele Versicherer sind inzwischen dazu übergegangen, die Unfallopfer bei der Umstellung ihrer Haushaltsführung zu unterstützen – etwa indem sie die neue Technik empfehlen, besorgen und bei der Inbetriebnahme vor Ort helfen“, so Käfer-Rohrbach. Dies führe auch dazu, dass Haushaltshilfen in geringerem Maße in Anspruch genommen werden müssten und so der häufigste Streitpunkt hinsichtlich der Höhe der Entschädigungen entschärft werde – nämlich wie viel Zeit Unfallopfer vorher mit der Hausarbeit verbracht haben und welcher Aufwand angemessen ist.

Hintergrund: So wird der Haushaltsführungsschaden berechnet

Einen Haushaltsführungsschaden können Unfallopfer für die Tätigkeiten im Haushalt beanspruchen, die sie ohne den Unfall im Haushalt erledigt haben, aber infolge ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach dem Unfall nicht mehr oder nur in geringerem Umfang erfüllen können. Bislang entscheidet über die Höhe des Haushaltsführungsschadens vor allem, wie die Unfallopfer ihre Tätigkeiten schildern, wie groß die Wohnung ist und wie viele Menschen im Haushalt leben.

Neben diesen Angaben werden Tabellenwerke zur Berechnung des Haushaltsführungsschadens herangezogen, die für jede Tätigkeit eine typische Dauer und Frequenz annehmen. Deren Sachgerechtigkeit steht inzwischen allerdings grundsätzlich in Frage, da sie auf veralteten Daten basieren, die die rasante technische Entwicklung nicht berücksichtigen. Auch in neuen Tabellenwerken würde die Vielfältigkeit der modernen Techniken und Dienstleistungen und deren rapide Weiterentwicklung nur schwer abgebildet werden können.

Sinnvollerer ist es daher, zunächst – gemeinsam mit dem Unfallopfer – die vorhandenen und möglichen technischen Hilfsmittel und Services festzustellen und dann den Zeitbedarf für die verbleibenden manuellen Arbeiten konkret zu ermitteln. Der technische Fortschritt würde damit deutlich stärker in den Fokus der Regulierung gestellt werden. 

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