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Gesellschaft

Recht auf Vergessenwerden: Wissenschaftlich fundierte Lösung statt pauschaler Fristen

Versicherungsschutz muss ehemaligen Krebspatientinnen und -patienten einen Neuanfang ermöglichen und gleichzeitig für alle bezahlbar bleiben.

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© Gettyimages

Die SPD hat einen Vorschlag für ein Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende vorgelegt. Der GDV begrüßt das Ziel, ehemaligen Krebspatientinnen und -patienten einen fairen Zugang zu Versicherungsschutz zu ermöglichen. Entscheidend ist aus Sicht der Versicherungswirtschaft jedoch eine ausgewogene Regelung, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und medizinische Fortschritte ebenso berücksichtigt wie verbleibende Risiken. Dazu erklärt Moritz Schumann, stellvertretender Geschäftsführer des GDV:

„Die Versicherungswirtschaft unterstützt faire Chancen für Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben. Dazu gehört auch ein angemessener Zugang zu Versicherungsschutz. Die SPD greift mit ihrem Vorschlag ein wichtiges Anliegen auf. Zugleich muss die Fairness innerhalb der Gemeinschaft aller Versicherten gewahrt bleiben. Denn alle gemeinsam tragen mit ihren Prämienzahlungen die Risiken. Deshalb unterstützt die Versicherungswirtschaft ein ausgewogenes, wissenschaftlich begründetes Recht auf Vergessenwerden. Nach einer angemessenen Frist soll eine frühere Krebserkrankung nicht mehr oder nur noch begrenzt berücksichtigt werden. Solche Fristen und Regeln müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Kurze pauschale Fristen werden den medizinischen Unterschieden nicht gerecht. Deshalb braucht es differenzierte Fristen, klare Anwendungsbereiche und tragfähige Grenzen. Das Recht auf Vergessenwerden darf deshalb kein pauschales Modell für alle Erkrankungen und Versicherungen werden. So entstehen faire Chancen für Krebsüberlebende. Zugleich bleibt Versicherungsschutz für alle verlässlich und bezahlbar.“

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