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Mobilität

Prozesskosten im Diesel-Skandal steigen auf 1,4 Milliarden Euro

Die Klagen gegen Autohersteller wegen mutmaßlich manipulierter Abgaswerte dauern weiter an. Für die Rechtsschutzversicherer heißt das: die Kosten steigen weiter.

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© irontrybex / Getty Images

Diesel-Klagen: 407.000 Kunden haben ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen. 

Die Kosten bei Streitigkeiten um Diesel-Manipulationen steigen weiter. „Der Diesel-Skandal ist mit mittlerweile 1,4 Milliarden Euro der teuerste Schaden in der Geschichte der deutschen Rechtsschutzversicherung“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Jörg Asmussen. Die Kosten setzen sich aus Aufwendungen für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten zusammen.

Im Streit mit Autoherstellern wegen mutmaßlich manipulierter Abgaswerte haben seit Beginn des Skandals 2015 bis Ende Mai 2022 inzwischen rund 407.000 Kunden ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen. Das belegt eine aktuelle Erhebung des GDV bei seinen Mitgliedsunternehmen. 

26.000 Euro durchschnittlicher Streitwert 

„Der Gesamtstreitwert aller über die Rechtsschutzversicherer abgewickelten Diesel-Rechtsschutzfälle ist damit auf mittlerweile 10,5 Milliarden Euro gestiegen“, so Asmussen. Der durchschnittliche Streitwert pro Diesel-Fall liegt bei knapp 26.000 Euro. Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer im Schnitt über vier Millionen Fälle im Jahr und leisten rund drei Milliarden Euro jährlich. 

Um Verbraucher zu entlasten, fordern die Versicherer bei Massenverfahren geringere Anwaltsgebühren, wenn Anwälte teils Hunderte Mandanten in der ähnlichen Sache vertreten. Gerade bei den Diesel-Manipulationen hatten spezialisierte Anwaltskanzleien Tausende Mandanten gewonnen und ähnliche Sachverhalte standardisiert als industrielle Rechtsdienstleistung bearbeitet. „Die Effizienzgewinne von solchen Massenbearbeitungen müssen an die Mandanten weitergegeben werden – und somit zu einer Minderung der Anwaltsgebühren, sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren, führen“, erklärt Asmussen. 

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