Nachhaltigkeitsberichte: Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch einfachere Standards
Die überarbeiteten Nachhaltigkeitsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Damit liegt die endgültige Fassung vor. Die neuen Regelungen treten noch in diesem Jahr in Kraft und sind für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend anzuwenden.
Der GDV-Hauptgeschäftsführer, Jörg Asmussen, sagt dazu:
„Die überarbeiteten Standards sind ein gutes Beispiel für Vereinfachungen, die auch bei Unternehmen ankommen. Die EU reduziert damit Umfang und Komplexität der Nachhaltigkeitsberichterstattung, ohne deren Ziele aus dem Blick zu verlieren. Das ist nicht der große Wurf, aber ein sinnvoller Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.
Diesen Weg der Vereinfachung sollte die EU konsequent weitergehen. Nicht nur bei technischen Standards, sondern auch bei der grundlegenden Regulierung gilt es, unnötige Komplexität abzubauen. Ein Vereinfachungspaket für die Versicherungswirtschaft, ein Financial Services Omnibus, wäre dafür der nächste richtige Schritt.”