Gesetz zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Jetzt Rechtssicherheit schaffen
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz angenommen. Dazu sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen:

„Es ist gut, dass die EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umgesetzt werden. Damit gibt es keine nationalen Sonderwege und die Unternehmen erhalten die notwendige Rechtssicherheit. Positiv ist auch, dass die Bundesregierung die geplanten Erleichterungen aus dem EU-Omnibus-Paket schon jetzt aufgreift, obwohl dieses auf EU-Ebene noch nicht endgültig verabschiedet ist. Vor allem die Übernahme der Regelung, wonach mittelgroße Unternehmen künftig keine Nachhaltigkeitsberichte mehr anfertigen müssen, entlastet den Mittelstand erheblich und stärkt damit seine Wettbewerbsfähigkeit.“