Arbeitskreis V: Weniger Strafe bei Unfallflucht? Link kopieren
Nicht viele Normen des Verkehrsstrafrechts polarisieren in einem Ausmaß wie der Paragraf 142 StGB „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Besteht noch weitgehend Konsens, dass eine Warteverpflichtung am Unfallort in Zeiten moderner Kommunikationstechnik antiquiert zu sein scheint, spaltet die aktuelle Entkriminalisierungsdebatte für die Flucht bei Unfällen ohne Personenschaden die Lager: Würde die Androhung eines Bußgelds genügen, um Fluchten nach Unfällen mit Sachschäden zu verhindern? Können Polizei und Justiz durch eine solche Reform entlastet werden?