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Häufige Methoden beim Versicherungsbetrug Link kopieren

  • Der fingierte Schaden

    Es ist ein realer Schaden eingetreten, der nicht versichert ist. Der Schadenhergang wird so gemeldet bzw. konstruiert, dass ein versichertes Schadenereignis angenommen werden muss.

    Beispiel: Beschädigtes Smartphone

    Geschädigter hat sein Smartphone selbst beschädigt. Für die Schadenmeldung wird eine weitere Person vorgeschoben, die nicht verantwortlich für den Schaden war, aber dessen private Haftpflichtversicherung soll den Schaden bezahlen.

  • Der fiktive Schaden

    Der fiktive Schaden wird von Fachleuten auch als „Papierschaden“ bezeichnet. Die angegebenen Schäden werden nur vorgetäuscht. Sie hat es in Wirklichkeit nie gegeben.

    Beispiel: Fahrraddiebstahl

    Betrüger behauptet, ihm sei sein Fahrrad gestohlen worden. Tatsächlich hat er nie ein Fahrrad besessen, die eingereichte Rechnung ist eine Fälschung.

  • Der provozierte Schaden

    Der Schaden wird von dem oder den Geschädigten vorsätzlich herbeigeführt. Der Versicherungsnehmer hat darüber keine Kenntnis und ist in diesem Fall das Opfer.

    Beispiel: Kfz-Unfall

    Betrüger tritt als vermeintlicher Geschädigter auf (“Autobumser“). Er provoziert einen Verkehrsunfall und nutzt dazu die Unachtsamkeit eines arglosen Verkehrsteilnehmers bewusst aus. Dessen Kfz-Haftpflichtversicherung soll den Schaden bezahlen.

  • Der ausgenutzte Schaden

    Ein realer Schaden wird ausgenutzt, um die tatsächlich entstandene Schadenhöhe vorsätzlich zu erhöhen.

    Beispiel: Einbruchdiebstahl

    Nach einem tatsächlich stattgefundenen Einbruch werden z. B. Gegenstände angegeben, die nicht Eigentum des Geschädigten sind oder einfach erfunden wurden.

  • Verlagerte Schadenfälle

    Bei einem realen Schadenereignis werden andere Personen oder ein anderer Schadentag angegeben, um für dieses Schadenereignis Versicherungsschutz zu erhalten.

  • Betrügerische Vertragsgestaltung

    Bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer hinsichtlich bestimmter, für den Abschluss des Vertrages oder die Höhe der Prämie ausschlaggebender Tatsachen.