Einbruchdiebstahl im StGB – Welche Strafe droht? Link kopieren
Laut Strafgesetzbuch (StGB §243) wird Einbruchdiebstahl in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Voraussetzung dafür ist, dass der Täter für den Diebstahl in ein Gebäude oder einen anderen umschlossenen Raum eingebrochen ist, sich mit einem falschen Schlüssel Zugang verschafft oder sich im Raum versteckt.