Überblick
Das Wichtigste in Kürze Link kopieren
- Mehr als sechs Milliarden Euro Schaden pro Jahr: Der GDV schätzt den jährlichen Schaden durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung auf mehr als sechs Milliarden Euro.
- Etwa jede zehnte Schadenmeldung gilt als auffällig: Rund zehn Prozent der gemeldeten Schäden weisen nach Angaben des GDV Auffälligkeiten oder Ungereimtheiten auf und sind deshalb prüfwürdig. Ein Verdachtsfall ist jedoch noch kein nachgewiesener Betrug.
- Kfz-Versicherung besonders betroffen: Nach der aktuellen GDV-Schätzung entfällt etwa die Hälfte der dubiosen Schäden auf die Kraftfahrtversicherung; die andere Hälfte verteilt sich auf weitere Sparten der Schaden- und Unfallversicherung.
- Betrug beginnt nicht erst beim erfundenen Totalschaden: Auch manipulierte Rechnungen, bewusst falsche Angaben zum Schadenhergang, nachträglich erhöhte Schadenforderungen oder ein absichtlich herbeigeführter Versicherungsfall können betrügerisch im Sinne des Strafgesetzbuches (§ 263 StGB) sein.
- KI verändert die Methoden: Generative Künstliche Intelligenz (KI) erleichtert es, Bilder, Rechnungen, Dokumente und Schadenbeschreibungen zu verändern oder künstlich zu erzeugen. Versicherer setzen deshalb unter anderem Bild- und Dokumentenforensik sowie KI-gestützte Prüfverfahren ein; die abschließende Bewertung soll durch Fachleute erfolgen.
- Versicherungsbetrug kann teuer und strafbar sein: Mögliche Folgen sind die Verweigerung der Leistung, die Kündigung oder Anfechtung des Vertrags, die Rückforderung bereits gezahlter Beträge, Schadenersatzforderungen und eine Strafanzeige. Betrug nach § 263 StGB kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden; in besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der Versuch ist strafbar.