Automatisiertes und autonomes Fahren betrifft alle Verkehrsteilnehmer Link kopieren
Das automatisierte und autonome Fahren betrifft nicht nur die Käufer/-innen entsprechender Autos, sondern den ganzen öffentlichen Straßenverkehr und damit die Gesellschaft insgesamt. Die Verkehrs- und Rechtssicherheit von Fußgänger/-innen, Radfahrer/-innen und anderen Autofahrer/-innen ist für die Akzeptanz des automatisierten Fahrens und selbstfahrender Autos unabdingbar. Neben einer ausreichend erprobten Technik leistet hier die für alle Halter/-innen vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung einen wesentlichen Beitrag: Diese Versicherung schützt Verkehrsopfer umfassend – und zwar unabhängig davon, ob ein Unfall auf einen Fahrfehler, defekte Technik, einen Hacker-Angriff, nicht funktionierende Autopiloten oder auf andere Ursachen zurückzuführen ist. Die Kfz-Versicherung ist technikneutral und damit auch für die Mobilität der Zukunft ideal geeignet. Etwaige Unfallopfer müssen daher keine Sorgen haben, dass die Verantwortung für ihre Entschädigung hin- und hergeschoben wird.