Auf dem Weg zu einer europäischen KI-Regulierung Link kopieren
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Europäischen Mitgliedsstatten auf den Entwurf zur Regelung Künstlicher Intelligenz (KI) geeinigt– den Artificial Intelligence Act (AI-Act). Das Regelwerk legt bindende Vorgaben für den KI-Einsatz in allen Mitgliedsstaaten fest. Auch für den Versicherungssektor bietet Künstliche Intelligenz neue Möglichkeiten Geschäftsprozesse zu optimieren und die Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden besser zu bedienen. Daher begrüßen die in Deutschland tätigen Versicherer einen klaren und verbindlichen Rechtsrahmen. Mit der Verordnung setzt die EU einen ethischen Standard für die Entwicklung von KI, der europäische Werte einbezieht.
Auch KI-Basismodell wie GPT-4, besser bekannt als ChatGPT, werden nun praxisnah reguliert. Die Einteilung der Basismodelle erfolgt anhand bestimmter Kriterien wie der Rechenleistung, um Modelle mit oder ohne systemische Risiken zu unterscheiden. Modelle mit identifizierten Risiken unterliegen strengeren Auflagen und müssen regelmäßige Prüfungen durchlaufen.
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft hätte man sich bezüglich der Zuordnung bestimmter KI-Systeme bei Lebens- und Krankenversicherungen mehr Weitsicht gewünscht. Diese wurden in den besonders streng regulierten Hochrisikobereich eingeordnet. Konkret geht es um Systeme, die zur Bewertung von Risiken einzelner Personen oder zur Festlegung von Versicherungsprämien dienen. Für die Versicherungsunternehmen ist dies mit zusätzlichen Verpflichtungen verbunden, obwohl bestehende Vorschriften bereits ein hohes Schutzniveau bieten.