Auf dem Weg zu einer europäischen KI-Regulierung Link kopieren
Europa hat gehandelt. Der AI Act ist seit August 2024 in Kraft – das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz. Seit Februar 2025 gelten die ersten Pflichten, weitere Anforderungen greifen schrittweise bis 2027. Das Gesetz teilt KI-Anwendungen nach ihrem Risiko ein: von verbotenen Systemen über hochriskante Anwendungen bis hin zu weitgehend unregulierten Alltagstools. Für die Versicherungswirtschaft bedeutsam: KI-Systeme zur Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung fallen in die Hochrisiko-Kategorie – mit erheblichen Dokumentations- und Prüfpflichten. Der GDV hält diese Einstufung für unverhältnismäßig, da Versicherer bereits in einem der strengst regulierten Sektoren Europas agieren.
Die Einteilung der Basismodelle erfolgt anhand bestimmter Kriterien wie der Rechenleistung, um Modelle mit oder ohne systemische Risiken zu unterscheiden. Modelle mit identifizierten Risiken unterliegen strengeren Auflagen und müssen regelmäßige Prüfungen durchlaufen.
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft hätte man sich bezüglich der Zuordnung bestimmter KI-Systeme bei Lebens- und Krankenversicherungen mehr Weitsicht gewünscht. Diese wurden in den besonders streng regulierten Hochrisikobereich eingeordnet. Konkret geht es um Systeme, die zur Bewertung von Risiken einzelner Personen oder zur Festlegung von Versicherungsprämien dienen. Für die Versicherungsunternehmen ist dies mit zusätzlichen Verpflichtungen verbunden, obwohl bestehende Vorschriften bereits ein hohes Schutzniveau bieten.