Der Entwurf dient der Umsetzung der neugefassten EU-Produkthaftungsrichtlinie in deutsches Recht. Die EU-Richtlinie bewirkt erhebliche Haftungsverschärfungen im harmonisierten Produkthaftungsrecht. Der GDV begrüßt deshalb die Absicht des BMJV sich auf eine reine 1:1-Umsetzung der Richtlinie zu beschränken.