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Rente & Vorsorge

Renten-Gesetzentwurf: Wiedereinführung des Nachholfaktors ist sinnvoll

Die Bundesregierung setzt auf eine weitere Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Erste Maßnahmen werden jetzt mit dem Entwurf für ein Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz angegangen.

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© Santje09 / Getty Images

Die Finanzierung der gesetzlichen Rente muss weiter gestärkt werden

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende März den Entwurf zu einem neuen Rentengesetz vorgelegt. Den Kern bilden zwei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag: Die Wiedereinführung des „Nachholfaktors“ und höhere Erwerbsminderungsrenten für Bestandsrentnerinnen und -rentner. Der GDV bewertet die wesentlichen Elemente des Gesetzentwurfs:

  • Die Wiedereinführung des Nachholfaktors ist sinnvoll und notwendig. Als Gegenstück zur nominalen Rentengarantie ist der Nachholfaktor wichtiger Bestandteil der Rentenanpassungsformel, der – sofern er wirken darf – zum fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Rentnerinnen und Rentner einerseits und den Beitrags- und Steuerzahlern andererseits beiträgt.
  • Durch die generelle Niveausicherungsklausel von 48 Prozent und die „Revision der Statistikrevision“ wird die Wirkung des Nachholfaktors jedoch eng begrenzt. Im Ergebnis kommt es 2022 zu außergewöhnlich hohen Rentensteigerungen, deren Berechnung komplex und intransparent ist. Das zusätzliche Ausgabenvolumen für die gesetzliche Rentenversicherung wird für das Jahr 2022 auf knapp 9,4 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2023 auf jährlich 18,8 Milliarden Euro geschätzt.
  • Der politische Wille, auch Bestandsrentner an den zuletzt dreifach verbesserten Erwerbsminderungsrenten zu beteiligen und die Ungleichbehandlung zu reduzieren, ist sozialpolitisch verständlich. Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, betreffen die Verbesserungen nicht nur Erwerbsminderungsrenten, sondern auch Erziehungsrenten, Hinterbliebenenrenten und bestimmte Altersrenten. Die Ausweitung der Leistungen um 2,6 Milliarden Euro belasten die Beitrags- und Steuerzahlenden weiter.
  • Nach wie vor fehlt es an Maßnahmen, die die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung verbessern. Angesichts der enormen fiskalischen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie, den Ukraine Krieg mit seinen gravierenden humanitären und wirtschaftlichen Folgen sowie der ohnehin bevorstehenden, massiven demografischen Alterung steigt auch die Gefahr der Überforderung des Bundes und damit einer rentenpolitischen Stabilisierungskrise.
  • Um die finanzielle Nachhaltigkeit des Alterssicherungssystems insgesamt zu verbessern, ist vor allem eine Stärkung der ergänzenden Altersvorsorge erforderlich. Gut 20 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente sollte diese zeitgemäß weiterentwickelt werden. Der Koalitionsvertrag bietet dafür Anknüpfungspunkte. Bereits in der vergangenen Legislatur wurden im Rahmen des BMF-Dialogs mit Anbietern, Verbraucherschützern und Sozialpartnern konzeptionelle Grundlagen geschaffen. Die Umsetzung ist dringlicher denn je. Dass mutige Reformen neue Impulse für mehr ergänzende Vorsorge bringen, hatte das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gezeigt.
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