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Schaden & Unfall

Kosten des Rechts müssen bezahlbar bleiben

Nachdem zuletzt 2013 mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren spürbar erhöht wurden, ist zu erwarten, dass im Laufe der aktuelle Legislaturperiode Beratungen zu einer neuerlichen Kostenrechtsnovelle beginnen werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bringt sich frühzeitig mit einer Ausarbeitung „Rechtsverfolgungskosten – Eine Einordnung vor dem Hintergrund des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“ in die Diskussion ein.

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© Gettyimages

Viele Bürger verzichten aus Angst vor hohen Kosten darauf, ihr Recht vor Gericht und mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen.

Die Rechtsverfolgungskosten stellen eine bedeutsame Hürde für den Zugang zum Recht dar. Für den nicht Rechtsschutzversicherten kann sich das Kostenrisiko durchaus zum Rechtshindernis auswachsen. 

Die Anpassungen des Kostenrechts in 2004 und 2013 haben die Rechtsverfolgungskosten jeweils spürbar ansteigen lassen. Zusätzlich führt die regelmäßige inflations- und lohnkostenbedingte Erhöhung der Gegenstands- und Streitwerte zu einer weiteren kontinuierlichen Verteuerung. Seit 2004 ist der jährliche Schadenaufwand der Rechtsschutzversicherer um 31 % gestiegen.

Die Betrachtung des Schadendurchschnitts in der Rechtsschutzversicherung – als tauglichem Indikator für die Rechtsverfolgungskosten im Allgemeinen – zeigt, dass sich dieser von 2012 bis 2018 um 22 % erhöht hat, seit 2004 sogar um 50 %. Seit 2004 ist der Schadendurchschnitt fast zweieinhalb mal so stark angestiegen wie die im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes zum Ausdruck kommende Inflation.

Überlegungen zu einer weiteren Anhebung der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren müssen daher im Auge behalten, dass diese nicht zu einer Einschränkung der rechtlichen Interessenwahrnehmung führt, zumindest für den nicht Rechtsschutzversicherten. 

Der Schadenaufwand ist auch maßgeblicher Parameter der Kalkulation der Rechtsschutzversicherer, d. h. auch der rechtsschutzversicherte Verbraucher kann höher belastet werden. Gleichzeitig kann die Rechtsschutzversicherung aber nur mit vertretbar hohen Prämien ihre rechtspolitische, soziale und volkswirtschaftliche Aufgabe wahrnehmen.

Das anwaltliche Gebührenrecht muss künftig den Entwicklungen und Veränderungen im Rechtsdienstleistungsmarkt sowie veränderten anwaltlichen Geschäftsmodellen Rechnung tragen. Insbesondere sind Gebührentatbestände erforderlich, die Skaleneffekte aufgrund gleichförmiger Sachverhalte bei der (industriellen) Mandatsbearbeitung tatsächlich aufwandsgerecht und damit gebührenmindernd bewerten.

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