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Politik

Insurance Europe zur EU-Mindeststeuer

Die EU- Kommission hat am 22. Dezember 2021 einen Richtlinienentwurf zur Einführung einer globalen Mindeststeuer für multinationale Unternehmensgruppen vorgelegt. Insurance Europe sieht für die Versicherungsbranche deutlichen Nachbesserungsbedarf.

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© unsplash

Die EU-Kommission setzt mit dem Entwurf der „Richtline des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union“ die Arbeiten der OECD zu der globalen Mindestbesteuerung (sog. Pillar II) für den europäischen Rechtsraum um. Insurance Europe weist mit der Stellungnahme vom 5. April 2022 auf die Schwachstellen des Regelungsentwurfes hin und fordert konkrete Nachbesserungen.

Zunächst verweist Insurance Europe auf die Komplexität des Regelwerks und den zu erwarten Compliance-Aufwand für die Unternehmen. Die Branche sieht darum die Notwendigkeit von Vereinfachungsregelungen, damit  multinationale Unternehmensgruppen nicht für jede Jurisdiktion, in der sie vertreten sind, eine vollständige Effektivsteuerberechnung durchführen müssen. Und dies gilt insbesondere für solche Fallgestaltungen, in denen von vornherein klar ist, dass die Mindeststeuer von 15 % nicht unterschritten wird. Außerdem werden in der Stellungnahme technische Mängel des Regelungsentwurfes angesprochen. So seien die Besonderheiten von RT1-Kapital der Versicherungen anders als für das vergleichbare Tier-one-Kapital der Banken nicht in den Regelungen berücksichtigt worden. Außerdem seien die Regelungen teilweise nicht abgestimmt mit den steuerlichen Sonderregelungen für Investmentfonds, die u. a. in Deutschland existieren. So könnte die Steuerbefreiung von Investmenterträgen dazu führen, dass Steuerlasten nach den Regelungen des Richtlinienentwurfes ausgelöst werden, obwohl dies nicht dem Ziel des Mindesteuerkonzepts des Richtlinienentwurfes entspricht.

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