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Versicherer übernehmen Haftpflichtschutz für unversicherte ukrainische Pkw in Deutschland

Die deutschen Versicherer übernehmen mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer Pkw in Deutschland und ermöglichen damit ihr Fahren auf deutschen Straßen.

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© picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Kunihiko Miura

Staus ukrainischer Flüchtlings-Fahrzeuge vor den Grenzen: Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland eigentlich nicht erlaubt.  

„In dieser humanitären Notlage wollen wir dazu beitragen, dass ukrainische Flüchtende sich auf das Essentielle konzentrieren können. Schäden, die von unversicherten ukrainischen Pkw verursacht werden, werden daher von den in Deutschland tätigen Versicherern getragen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

 

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV (© Laurence Chaperon / GDV)
„Es ist wichtig, dass wir den Flüchtenden in dieser schrecklichen Situation ein wenig helfen können“
Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer

Flüchtende aus der Ukraine kommen auch per Pkw nach Deutschland. Darunter werden auch Fahrzeuge sein, die aufgrund der Notlage nicht über eine hier gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen – etwa die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“, besser bekannt als „Grüne Karte“, oder eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung. Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland eigentlich nicht erlaubt.  

Schadenregulierung über das Büro Grüne Karte

„Es ist wichtig, dass wir den Flüchtenden in dieser schrecklichen Situation ein wenig helfen können“, sagt Asmussen. Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden und Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres (ab dem 1. Juni gelten diese Regelungen). Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden. 

Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7.5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.