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Betriebliche Altersversorgung

Wie die Verbreitung von Betriebsrenten verbessert werden soll

Auf der betrieblichen Altersversorgung ruhen große Hoffnungen. Ihre Verbreitung allerdings stockt – trotz vieler Verbesserungen. Die Politik unternimmt einen weiteren Anlauf, um den Markt anzukurbeln.

Karsten Röbisch (© Christian Kruppa / GDV)
Karsten Röbisch
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© Unsplash / Jeriden Villegas

Die Perspektiven für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sehen eigentlich ganz gut aus: Das Niveau der gesetzlichen Rente ist in den vergangenen Jahren gesunken, so dass an kapitalgedeckten Alternativen kein Weg vorbei führt. Zugleich verschärft sich mit dem Abschied der Babyboomer aus dem Berufsleben der Kampf um Fachkräfte – für die eine gute dotiere betriebliche Altersvorsorge ein gutes Lockmittel sein sollte. Eigentlich.

Denn trotz günstiger Umstände kam die bAV zuletzt kaum voran – vor allem im Mittelstand, wie eine neue Studie von Generali Deutschland zeigt. Demnach nutzen von den Mitarbeitern – ohne das Top- oder mittlere Management – aktuell nur noch knapp 40 Prozent eine Betriebsrente. Das sind 1,7 Prozentpunkte weniger als 2022 und gar zehn Prozentpunkte weniger als 2011. „Der Rückgang sollte uns zu denken geben“, sagte Florian Sallmann, Vorstand bei der Generali-Tochter Dialog Versicherung, auf der diesjährigen bAV-Jahrestagung des Handelsblatts in Berlin.

Schwierige Wirtschaftslage bremst das Geschäft

Die Entwicklung hat mehrere Ursachen. Langfristig zeigen sich die Auswirkungen der Niedrigzinsphase, mit der viele die Kapitaldeckung generell in Frage gestellt haben und die es auch für die Träger der bAV schwieriger gemacht hat, die gewährten Garantien zu erwirtschaften. Kurzfristig erschwert aber auch das wirtschaftliche Umfeld das Geschäft. „Die betriebliche Altersvorsorge kann nur durch Wachstum generiert werden“, gibt der Freiburger Ökonom Bernd Raffelhüschen zu Bedenken.

Und da gab es in jüngster Zeit einige Widrigkeiten. Erst erschütterte die Corona-Pandemie die Wirtschaft, dann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und schließlich die hohe Inflation – verbunden mit steigenden Zinsen und einer Kaufzurückhaltung der Verbraucher. Darunter leiden besonders die kleinen Unternehmen. „Die Krise im Mittelstand schlägt durch“, betont Sallmann von der Dialog Versicherung. 

Großes Gefälle in der Verbreitung der bAV

Und so hat sich auch an den bestehenden Unterschieden in der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung kaum etwas verändert. Seit Jahren gibt es ein Gefälle zwischen großen und kleinen Unternehmen, zwischen tarifgebundenen und ungebunden. Auch das Interesse der Mitarbeiter an der Betriebsrente hängt stark von ihrem Einkommen ab – zumindest dann, wenn sie nicht rein arbeitgeberfinanziert ist. Gutverdiener haben eher eine betriebliche Altersversorgung als diejenigen mit geringem Gehalt. 

Die Politik ist mit dem Status quo nicht zufrieden: Sie sieht die betriebliche Altersversorgung als unverzichtbar an – eben um die Lücken zu schließen, die mit der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveau entstanden sind. „Wir brauchen die ergänzenden Systeme“, betont Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Mit dem 2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz hatte die Politik bereits ein großes Reformpaket geschnürt, um die Marktdurchdringung zu erhöhen – verbunden unter anderem mit einer besseren Förderung für Geringverdiener und dem neu geschaffenen Sozialpartnermodell (SPM). Es erlaubt den Arbeitgebern im Rahmen tarifvertraglicher Vereinbarungen, den Beschäftigten eine reine Beitragszusage zu gewähren. Und sich so von etwaigen Nachschusspflichten zu befreien. 

Regierung will Rahmenbedingungen verbessern

Der große Schub ist bislang ausgeblieben. Gerade die Erwartungen an das SPM haben sich bislang nicht erfüllt. Fünf Jahre nach dem Start gibt es erst zwei Modelle, zuletzt sprach sich sogar die IG Metall gegen tarifvertragliche Vereinbarungen mit bloßer Beitragszusage in der bAV aus. Für die Politik ein Schlag ins Gesicht – zumal die Gewerkschaft in das Gesetzgebungsverfahren seinerzeit eingebunden war. 

Um die Verbreitung der bAV zu erhöhen, bereitet das Arbeitsministerium für 2024 eine weiteres Maßnahmenpaket vor. Darauf hatten sich SPD, FDP und Grüne ja auch im Koalitionsvertrag verständigt. Von einer großen Reform will Schmachtenberg nicht sprechen, doch immerhin umfasst das Bündel an Verbesserungen im noch unveröffentlichten Referentenentwurf 24 Punkte, wie der BMAS-Staatssekretär auf der Handelsblatt-Tagung verriet. Dazu zählt beispielsweise der Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen und der Anspruch auf einen bAV-Bezug auch bei Erhalt nur einer gesetzlichen Teilrente. Vor allem aber soll das Sozialpartnermodell stärker geöffnet werden – für freie Berufe oder tarifungebundene Betriebe.

Mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit

Kerstin Schminke wünscht sich für die Zukunft aber auch mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit. Die Geschäftsführerin vom Versorgungswerk Metallrente macht die ständigen Diskussionen um die bAV mitverantwortlich für deren stagnierende Verbreitung: „Es wird immer alles in Misskredit gebracht. Das verunsichert die Menschen.“ 

Sollte sich auch mit den nächsten Verbesserungen die bAV nicht wie erhofft durchsetzen, steht langfristig auch eine Vorsorgepflicht im Raum. Staatssekretär Schmachtenberg bezeichnet das Obligatorium als eine „Gedankenfigur“, die das Bundesarbeitsministerium offenbar nicht ausschließt. Denn das langfristige Ziel der Politik ist nicht weniger als eine vollständige Marktdurchdringung. „Wir halten eine flächendeckende bAV für notwendig“, so Schmachtenberg.