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Konjunktur & Märkte

Verbandshinweise zu eigenen Bonitätsanalysen

Der Verband hat seine unverbindlichen Hinweise für unternehmensinterne Kreditrisikoanalysen überarbeitet. Seit Inkrafttreten der dritten Verordnung zu Ratingagenturen (CRA III) dürfen sich Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen bei der Anlageentscheidung nicht mehr ausschließlich oder automatisch auf externe Ratings stützen dürfen, sondern müssen eigene Kreditrisikobeurteilungen vornehmen. Die Hinweise helfen den Unternehmen bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen.

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© Gettyimages

Sowohl aufgrund der CRA III-Verordnung aus dem Jahr 2013 als auch durch die Regelungen in Solvency II sind Versicherer verpflichtet, eigene Kreditrisikobewertungen für Finanzinstrumente in ihren Portfolios durchzuführen. Die BaFin hat in den vergangenen Jahren mehrere Auslegungsentscheidungen veröffentlicht, um die Anforderungen an eigene Kreditrisikobewertungen zu konkretisieren. Mit den aufsichtsrechtlichen Konkretisierungen gelten in Deutschland deutlich weitgehendere Anforderungen für Versicherer und Rückversicherer hinsichtlich der Durchführung eigener Bonitätsanalysen als in den meisten anderen europäischen Ländern.   

Wesentliche Neuerungen in der zweiten aktualisierten Auflage der Hinweise betreffen neben der Berücksichtigung von aktuellen Rundschreiben und Auslegungsentscheidungen der BaFin mit Bezug zu unternehmensinternen Kreditrisikobewertungen insbesondere die Anforderungen aus Säule I und Säule II in Solvency II. Mit dem vorliegenden Papier soll die aktuelle Rechtslage dargestellt werden und es sollen den Unternehmen Wege aufgezeigt werden, wie der Anwendungsbereich der Vorgaben aus CRA III und Solvency II sinnvoll definiert werden kann. Die angeführten Umsetzungsbeispiele sollen den Versicherern überdies dabei helfen, den Aufwand hinsichtlich unternehmensinterner Kreditrisikobewertungen auf ein angemessenes Maß zu beschränken. 

Die wichtigsten Änderungen in der Broschüre sind:

  • Berücksichtigung der Anforderungen aus Säule I und Säule II an unternehmensinterne Kreditrisikobewertungen;
  • Berücksichtigung der Anforderungen aus den BaFin-Auslegungsentscheidungen zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, zu ORSA und zur Behandlung von Staatenrisiken sowie aus dem BaFin-Rundschreiben zu MaGO;
  • Berücksichtigung der Anforderungen aus dem ESA-Bericht zu guten Aufsichtspraktiken zur Verringerung der automatisierten Abhängigkeit von externen Kreditratings;
  • Hinweise zum Umgang mit den Anforderungen von Wirtschaftsprüfern (Prüfungsberichteverordnung) und Kapitalverwaltungsgesellschaften. 
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