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Transformation

Fünf-Punkte-Plan für eine noch bessere Qualität bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Eine transparente und für alle Marktteilnehmer nutzbare Nachhaltigkeitsberichterstattung braucht einen klaren Rahmen. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft sind bei den derzeit laufenden Beratungen fünf Punkte zu beachten.

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© Matt Benson / unsplash

Die Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten ist der Schlüssel zur Lenkung von Finanzströmen nach ESG-Kriterien.

Die politische Einigung zur EU-Richtline zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD; Corporate Sustainability Reporting Directive) ist sehr zu begrüßen, da sie auch zu Stabilität zur Ausarbeitung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) unter der CSRD führt. Die Ausarbeitung ist Aufgabe von EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group, bisher: ein Beratergremium der Europäischen Kommission in Fragen der Rechnungslegung). Nachdem EFRAG den ersten Entwurf für die Berichts-Standards konsultiert hatte, wertet das Gremium nun die Stellungnahmen der verschiedenen Stakeholder aus und arbeitet an dem finalen Entwurf für die ESRS.

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV (© Laurence Chaperon / GDV)
„Die Nachhaltigkeitsberichterstattung steht im Mittelpunkt des europäischen Green Deal. Die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen wird noch stärker als heute Investitionsentscheidungen beeinflussen und zur Lenkung von Kapitalströmen beitragen. Mit unserem Fünf-Punkte-Plan zeigen wir, wie die bereits vielversprechenden Ansätze der EU zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen noch besser an den Finanzsektor angepasst und widersprüchliche Informationspflichten vermieden werden können.“
Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer

Aus Sicht der Versicherungswirtschaft können fünf klare Punkte dazu beitragen, die Berichtsstandards noch besser an die Bedürfnisse sowohl der Berichtenden als auch der Nutzer der Informationen anzupassen.

  1. Zunächst sollten nur die wichtigsten Nachhaltigkeitsdaten verpflichtend offengelegt werden müssen und der Kreis dann erweitert werden. Eine Priorisierung der Klimaberichterstattung und Daten nach Transparenz- und Taxonomie-Verordnung hätte den Vorteil, dass die Transparenz-Verordnung bereits ein Kernset zu S und G enthält. Danach könnten S und G stufenweise ausgebaut werden. 
  2. One-size-does-not-fit-all: Die vorgesehenen Berichtsstandards sollen für Unternehmen aus allen Sektoren gelten. Das ist aber bei 137 Offenlegungsanforderungen nicht in jedem Fall sinnvoll. Im Zweifel sind sektorspezifische Standards die bessere Lösung, um gezielt die Relevanz der Offenlegungsanforderungen herausarbeiten zu können.
  3. Berichtende Unternehmen brauchen Freiheiten bei der Einschätzung, was nachhaltigkeitsrelevante Aktivitäten sind und was nicht. Die Unternehmen können selbst am besten beurteilen, welche Inhalte für die jeweiligen Stakeholder wesentlich sind.
  4. Es erfordert eine pragmatische Definition der Wertschöpfungskette. Versicherungen managen Millionen von Wertpapieren und Versicherungsverträgen. Ein kompletter Überblick über alle Aktivitäten dieser Wertschöpfungskette ist sehr schwierig zu erlangen und mit enormen Problemen bei der Datenverfügbarkeit verbunden.
  5. Die EFRAG-Standards sollten eng mit den ISSB (International Sustainability Standards Board)-Standards abgestimmt werden, um Widersprüche und Brüche zwischen europäischem und globalem System zu vermeiden.

Das vollständige Paper lesen Sie hier (auf Englisch):