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Schaden & Unfall

Verkehrsopferhilfe: Entschädigung für Opfer des Anschlags am Rande des Berliner CSD

Mehrere Menschen wurden bei dem Anschlag am Rande des Christopher-Street-Days in Berlin im Juli 2026 verletzt, eine Frau wurde getötet. Die Opfer, die durch das Fahrzeug verletzt wurden, könnten einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigungen wie zum Beispiel Schmerzensgeld haben. Das gilt für alle Betroffenen, egal, ob sie aus dem In- oder Ausland stammen. Zuständig ist die Verkehrsopferhilfe (VOH).

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© picture alliance / SZ Photo / Olaf Schuelke

Die Verkehrsopferhilfe entschädigt Opfer von Unfällen, bei denen ein Auto vorsätzlich und widerrechtlich als Waffe genutzt wurde. „Wir werden tätig, wenn sich die Opfer oder ihre Hinterbliebenen bei uns melden“ sagt Sandra Schwarz, Geschäftsführerin der VOH.

Für den Anschlag in Berlin hat der Verein eine E-Mailadresse eingerichtet, bei der sich die Opfer unter Angabe des Aktenzeichens VOH-251.969-2026-300 melden können: berlin@verkehrsopferhilfe.de.

Was ist die Verkehrsopferhilfe?

Die Verkehrsopferhilfe ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Sie entschädigt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Opfer zum Beispiel dann, wenn das Fahrzeug unbekannt, unversichert oder absichtlich dazu benutzt wurde, um den Schaden herbeizuführen.

Wie unterstützt die Verkehrsopferhilfe Betroffene?

Die Verkehrsopferhilfe ist für Geschädigte immer kostenlos. Sie können sich formlos per E-Mail an die Verkehrsopferhilfe wenden. Der Verein prüft dann die Ansprüche und beauftragt eines seiner Mitgliedsunternehmen – einen Kfz-Versicherer – mit der Regulierung. Bezahlt wird die Entschädigung aus dem „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“, der von den deutschen Kfz-Versicherern getragen wird.  

Die Entschädigung ist von der Schadenhöhe abhängig und auf die Mindestversicherungssummen beschränkt – also auf die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze, bis zu der Versicherer im Schadensfall leisten müssen. Personenschäden werden dementsprechend mit bis zu 7,5 Millionen Euro und Sachschäden mit bis zu 1,22 Millionen Euro entschädigt. Mit der Regulierung wird ein Kfz-Versicherer beauftragt, der Mitglied der Verkehrsopferhilfe ist. 

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