Umgang mit Asbest bei der Gebäudeschadensanierung
Neufassung des Praxisleitfadens „Umgang mit Asbest bei der Gebäudeschadensanierung (VdS 3155)“.
Bei der Sanierung von Brand- und Leitungswasserschäden in älteren Gebäuden muss gemäß der neuen Gefahrstoffverordnung von Ende 2024 mit Asbest gerechnet werden. Der fachgerechte Umgang damit stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Der GDV hat deshalb gemeinsam mit der Sanierungsbranche als Orientierungshilfe den Praxisleitfaden „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung – VdS 3155“ erarbeitet und im April 2025 veröffentlicht.
Im Dezember 2025 gab es weitere Verschärfungen der Gefahrstoffverordnung bei den Themen Abbrucharbeiten und Anzeigepflichten. Entsprechend wurden jetzt auch die VdS 3155 aktualisiert und anhand der Erfahrungen aus der Praxis überarbeitet und ergänzt.
Der Praxisleitfaden VdS 3155 ergänzt die unverbindlichen „Richtlinien zur Brandschadensanierung“ (VdS 2357), „Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung“ (VdS 3150) und „Richtlinien zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden“ (VdS 3151) sowie das „Merkblatt Fäkalwasserschäden (VdS 3154)“.
Weitere Informationen und Einzelheiten zum Konsultationsverfahren finden Sie hier auf der Internetseite der VdS.