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Schaden & Unfall

Schäden bei Demonstrationen: Welche Versicherung zahlt?

Ein ausgebranntes Rathaus in Limoges, Tausende beschädigte Geschäfte und brennende Autos: Bei den Ausschreitungen bei Demonstrationen in Frankreich entstanden erhebliche Sachschäden. Nach einer vorläufigen Schätzung der Ratingagentur Morningstar liegen die versicherten Schäden vom 17. und 18. Oktober knapp unter 1,2 Milliarden Euro. Auch in der italienischen Metropole Mailand am selben Wochenende kam es zu Schäden in Millionenhöhe.

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© Lance Grandahl / unsplash

Schäden bei Demonstrationen: Welche Versicherung zahlt?

Dass Ausschreitungen bei Demonstrationen auch in Deutschland erhebliche Kosten verursachen können, zeigte sich beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg. Damals schätzte der GDV die versicherten Schäden auf rund zwölf Millionen Euro. Doch wer übernimmt die Rechnung, wenn Geschäfte, Autos oder Gebäude beschäftigt werden? Entscheidend ist, wie die Schäden entstanden sind und welche Risiken der jeweilige Versicherungsvertrag abdeckt. 

Wenn Geschäfte beschädigt oder geplündert werden 

Werden Geschäfte verwüstet oder geplündert, können hohe Sachschäden entstehen. Welche Versicherung dann welchen Schaden finanziell ersetzt, hängt davon ab, was genau passiert ist. Für eingeschlagene Schaufenster kommt beispielsweise eine Glasversicherung infrage. Dringen Täter daraufhin in das Geschäft ein und stehlen Waren, kann die Geschäftsinhaltsversicherung den Verlust ersetzen. Der Schutz gegen Einbruchdiebstahl umfasst auch Vandalismus nach einem Einbruch. Werden Ladeneinrichtungen dagegen ohne Einbruch beschädigt, muss der Vertrag einen Schutz gegen böswillige Beschädigungen enthalten. Auch bei Plünderungen kommt es auf den genauen Tathergang an, denn sie sind kein eigener Versicherungsfall. 

Wenn das Geschäft wegen eines versicherten Sachschadens nicht wieder öffnen kann, kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Betriebsgewinn und laufende Betriebskosten ersetzen. Sollten Inhaber sich dazu entscheiden ihre Läden vorsorglich nicht zu öffnen, besteht ohne versicherten Sachschaden normalerweise kein Entschädigungsanspruch.

Eine Besonderheit gilt bei sogenannten inneren Unruhen. Damit sind größere gewaltsame Ausschreitungen gemeint, an denen sich erhebliche Teile der Bevölkerung beteiligen. Wenn durch solche Ereignisse Schäden entstehen, sind sie meist von der Sachversicherung ausgeschlossen. Es ist aber möglich, sich gegen dieses Risiko separat zu versichern. Einige wenige Gewalttaten oder Zerstörungen gelten nicht automatisch als innere Unruhe. 

Brennende und beschädigte Fahrzeuge 

Wenn ein geparktes Auto angezündet wird, greift bei Brandschäden grundsätzlich die Teilkaskoversicherung. Sie übernimmt auch Schäden durch zerbrochene Autoscheiben. Andere mut- oder böswillige Beschädigungen wie zerkratzter Lack oder Beulen können über eine Vollkaskoversicherung reguliert werden. Voraussetzung ist, dass kein vertraglich festgelegter Ausschluss greift.  

Wird ein Vandalismusschaden über die Vollkaskoversicherung reguliert, muss der Versicherungsnehmer mit einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt rechnen. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es dagegen keine Rückstufung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich keine Schäden am eigenen Fahrzeug. 

Schäden an Wohnungen und Häusern 

Nicht nur Geschäfte und Autos können von Ausschreitungen betroffen sein, auch Wohnhäuser sind gefährdet. Entsteht durch einen Brand ein Schaden am Haus, kann die Wohngebäudeversicherung aufkommen. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen. Für zerstörte Möbel kann die Hausratversicherung einspringen. 

Sie greift auch, wenn Randalierer in eine Wohnung einbrechen und Gegenstände stehlen oder beschädigen. Andere mutwillige Beschädigungen sind dagegen nicht automatisch versichert. Graffiti an der Hausfassade benötigt zum Beispiel häufig einen zusätzlichen Versicherungsbaustein. 

Vorsorge bei Gefährdung 

Geschäftsinhaber können wertvolle Waren aus Schaufenstern entfernen und vorhandene Schutzvorrichtungen wie Rollläden oder Rollgitter nutzen. Autofahrer verringern das Risiko, indem sie ihre Fahrzeuge möglichst abseits der angekündigten Demonstrationsstrecken parken. Hausbesitzer und Mieter können vorsorgen, indem sie Fenster und Türen geschlossen halten und lose Gegenstände auf Balkonen oder Terrassen sichern. 

Langfristig lohnt sich außerdem ein Blick in die Versicherungsverträge. Geschäftsinhaber können prüfen, ob Schäden durch Vandalismus und innere Unruhen abgedeckt sind. Für Hauseigentümer ist der Schutz ihrer Wohngebäudeversicherung entscheidend, während Mieter ihre Hausratversicherung überprüfen können. 

Kommt es zu Schäden, informieren Betroffene umgehend ihren Versicherer und erstatten Anzeige bei der Polizei. Anschließend dokumentieren sie die Beschädigungen mit Fotos und halten fest, welche Gegenstände gestohlen wurden. Vor Aufräumarbeiten oder Reparaturen stimmen sie das weitere Vorgehen mit dem Versicherer ab. Dringende Maßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern, haben jedoch Vorrang. 

Fehlt ausreichender Versicherungsschutz, haften grundsätzlich die Täter. Können sie nicht ermittelt werden oder sind sie zahlungsunfähig, bleiben Geschädigte häufig auf den Kosten sitzen. Eine allgemeine staatliche Entschädigungspflicht für Schäden durch Demonstrationen besteht nicht. 

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