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Schaden & Unfall

GDV kritisiert geplante Erhöhung der Anwalts- und Gerichtsgebühren

Die Honorare sollen um bis zu 20 Prozent steigen. Aus Sicht der Versicherer hätten es viele Menschen dann schwerer, ihre Rechte durchzusetzen – gerade jetzt, da infolge von Corona die Streitfälle zunehmen. Die Kosten sollten daher weniger stark zulegen.

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© AndreyPopov / Getty Images

Gebührenerhöhungen könnten für viele den Zugang zum Recht erschweren. 

Das BMJV hat am 31.7.2020 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderungen des Justizkosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) veröffentlicht. Geplant ist eine lineare Anhebung von Gerichts- und Anwaltsgebühren von zehn Prozent. Im Sozialrecht sollen die Anwaltsgebühren um weitere zehn Prozent – also insgesamt um 20 Prozent erhöht werden. Daneben enthält der Entwurf einzelne strukturelle Anpassungen im Kostenrecht. Der GDV hat zu dem Referentenentwurf Stellung genommen.

Rechtsschutzversicherer rechnen mit mehr Fällen – vor allem im Arbeitsrecht

Die im Referentenentwurf vorgeschlagene lineare zehnprozentige Erhöhung sowohl der Gerichts- als auch Anwaltsgebühren führt zu einer weiteren Mehrbelastung für Verbraucher und könnte für viele den Zugang zum Recht erschweren. Dies zu einem Zeitpunkt, zu dem Rechtsuchende in Folge der Corona-Pandemie bereits spürbar belastet sind.

So rechnen die Rechtsschutzversicherer durch die Corona-Krise mit erheblich steigenden Fallzahlen, aufgrund von Arbeitsplatzverlusten vor allem im Bereich des Arbeitsrechts. Allein Arbeits- und Vertragsrecht machen ein Drittel der Schäden in der Rechtsschutzversicherung aus.

Bereits nach dem zweiten Quartal 2020 verzeichneten die Rechtsschutzversicherer einen Anstieg der Schäden von über acht Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer jährlich gut 4,1 Millionen Fälle im Jahr und leisten dafür knapp drei Milliarden Euro.

Gegenstandswerte steigen durch Inflation ganz automatisch

Stärker berücksichtigt werden sollte bei einer Gebührenanhebung auch, dass sich das Gebührenaufkommen in den letzten Jahren vor allem durch die inflations-, miet- und lohnkostenbedingte Steigerung der Gegenstandswerte bereits automatisch und spürbar erhöht hat. Insgesamt ist daher eine Anpassung mit Augenmaß geboten, die die Bedeutung steigender Rechtsverfolgungskosten für die Rechtssuchenden stärker berücksichtigt.

Zudem könnten bei bestimmten Verfahren, die weniger aufwändig für Anwälte sind, die Gebühren gesenkt werden. So etwa bei der standardisierten Bearbeitung einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle in Massenverfahren, wie zuletzt im Zuge des Dieselskandals. Die Kernpositionen des Verbandes sind:

  • die generelle lineare Erhöhung der Anwalts- und Gerichtsgebühren bei Gegenstandswerten bis zu 2.000 Euro sollten auf sieben Prozent begrenzt werden. Damit soll der Gefahr entgegengewirkt werden, dass alltägliche, die große Mehrheit der Verbraucher betreffende Streitigkeiten einer anwaltlichen und gerichtlichen Überprüfung entzogen werden;
  • eine industrielle anwaltliche Mandatsbearbeitung in Massenverfahren  (etwa im Zuge des Dieselskandals) sollten gesondert und gebührenmindernd im anwaltlichen Gebührenrecht geregelt werden. Die mit der industriellen Vorgehensweise verbundenen Effizienzgewinne sollten den Rechtssuchenden zugutekommen;
  • Bußgeldsachen bis 5.000 Euro sollten von der geplanten linearen Anhebung der Anwaltsgebühren ausgenommen werden, um dem in diesen Angelegenheiten bereits bestehenden Missverhältnis von Gebührenhöhe und Rechtsinteresse Rechnung zu tragen;
  • die zusätzliche lineare Anpassung der Anwaltsgebühren für sozialrechtliche Angelegenheiten sollte ebenfalls auf weitere sieben Prozent zu beschränkt werden, um auch einkommensschwächeren Klägern die Möglichkeit der Rechtsverfolgung nicht zu erschweren.
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