Zur Suche
Mobilität

GDV veröffentlicht neue Sicherheitshinweise für die Einlagerung von Sportbooten

Viele Bootsbesitzer genießen jetzt die Zeit auf dem Wasser. Spätestens zum Ende der Wassersportsaison geht es aber dann wieder um die richtige Einlagerung der Sportboote, um gut über die kalte Jahreszeit zu kommen.

Lesedauer
© gettyimages / mbbirdy

Der GDV hat jetzt zwei neue Merkblätter zur sicheren Einlagerung von Sportbooten veröffentlicht. Die Hinweise richten sich insbesondere an Bootseigner sowie Betreiber von Winterlagern und wurden gemeinsam mit dem Verband Maritime Wirtschaft Deutschland und dem Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen erarbeitet.

Ein Brand im Winterlager kann schnell viele Boote gleichzeitig treffen. Wer einfache Vorsichtsmaßnahmen beachtet, schützt nicht nur sein eigenes Eigentum, sondern trägt auch zur Sicherheit der gesamten Bootshalle bei.

Lithium-Ionen-Batterien als wachsendes Risiko

Einen besonderen Schwerpunkt legen die neuen Empfehlungen auf den sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien. Sie kommen heute auf Sportbooten in vielen Bereichen zum Einsatz, etwa in Antrieben, Bordstromsystemen, E-Bikes, Werkzeugen oder elektronischen Geräten. Aus Sicht der Versicherer geht von beschädigten, falsch gelagerten oder unsachgemäß geladenen Lithium-Ionen-Batterien ein erhebliches Brandrisiko aus. Kommt es zu einem sogenannten thermischen Durchgehen der Batteriezellen, können sich Brände in dicht belegten Winterlagerhallen schnell unkontrollierbar ausbreiten.

Der GDV empfiehlt, tragbare Lithium-Ionen-Batterien grundsätzlich nicht an Bord eingewinterter Boote zu lagern. Stattdessen sollten sie in gesonderten Bereichen aufbewahrt werden, die entweder durch automatische Löschanlagen geschützt oder brandschutztechnisch ausreichend von anderen Lagerflächen getrennt sind. Zudem sollten die gelagerten Batteriemengen begrenzt werden, um im Ernstfall eine Ausbreitung des Feuers zu erschweren.

Vor der Einlagerung sollten Batterien auf Verformungen, Beschädigungen, Leckagen oder ungewöhnliche Wärmeentwicklung überprüft werden. Die Pole müssen gegen Kurzschlüsse gesichert werden, beispielsweise durch Abdeckungen oder Isoliermaterial. Darüber hinaus sollten Batterien vor Stößen, Herunterfallen oder anderen mechanischen Belastungen geschützt werden. Wer Batterien fachgerecht lagert, regelmäßig kontrolliert und nur nach Herstellervorgaben lädt, kann das Risiko von Bränden im Winterlager erheblich verringern.

Weitere Brandgefahren im Winterlager

Neben Lithium-Ionen-Batterien behandeln die Merkblätter weitere typische Brandursachen. Offenes Feuer und Rauchen sind an Bord und in Lagerhallen zu vermeiden, Gasflaschen und Benzinkanister sollten nicht auf den Booten verbleiben. Und zum Abdecken der Boote empfiehlt der GDV ausschließlich schwer entflammbare Planen.

Besondere Vorsicht gilt bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Schweiß-, Schleif- und andere Heißarbeiten sollten nach Möglichkeit nicht in Winterlagerhallen durchgeführt werden, da sie Brände auslösen können. Wertvolle elektronische Geräte und persönliche Gegenstände sollten während der Einlagerung von Bord genommen werden.

Empfehlungen für Hallenbetreiber

Neben den Hinweisen für Bootseigner enthalten die Merkblätter auch Empfehlungen für Betreiber von Winterlagerhallen. Dazu gehören ausreichende Brandschutzmaßnahmen, freie Flucht- und Rettungswege, regelmäßige Abstimmungen mit der Feuerwehr sowie eine gute Sicherung der Anlagen gegen unbefugtes Betreten.

Die beiden Merkblätter „Sicherheit im Winterlager – Die Boote“ und „Sicherheit im Winterlager – Die Halle“ stehen hier zum Download bereit.

Nach oben