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Schaden & Unfall

Entschädigung für Opfer der Amokfahrt in Leipzig

Mehrere Menschen wurden bei der dramatischen Amokfahrt in Leipzig am 04. Mai 2026 schwerverletzt, zwei Menschen wurden getötet. Die Opfer und ihre Hinterbliebenen könnten einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigungen wie zum Beispiel Schmerzensgeld oder Beerdigungskosten haben. Zuständig ist die Verkehrsopferhilfe (VOH).

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© picture alliance / ZB / Volkmar Heinz

Blumen und Kerzen in der Thomasgasse von Leipzig zum Gedenken der Opfer der Amokfahrt am 04. Mai 2026

Die Verkehrsopferhilfe (VOH) entschädigt Opfer von Unfällen, bei denen ein Auto vorsätzlich und widerrechtlich als Waffe genutzt wurde. „Voraussetzung für unser Tätigwerden ist, dass sich die Opfer oder ihre Hinterbliebenen bei uns melden“ sagt Sandra Schwarz, Geschäftsführerin der VOH. Für die Amokfahrt in Leipzig hat der Verein eine E-Mailadresse eingerichtet, bei der sich die Opfer unter Angabe des Aktenzeichens VOH-230.451-2026-300 melden können: leipzig@verkehrsopferhilfe.de. Der Service der Verkehrsopferhilfe ist für Geschädigte immer kostenlos.  

Was ist die Verkehrsopferhilfe?   

Die Verkehrsopferhilfe ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Sie entschädigt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Opfer zum Beispiel dann, wenn das Fahrzeug unbekannt, unversichert oder absichtlich dazu benutzt wurde, um den Schaden herbeizuführen.   

Wie hoch ist die Entschädigung?  

Die Entschädigung ist von der Schadenhöhe abhängig und auf die Mindestversicherungssummen beschränkt – also auf die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze, bis zu der Versicherer im Schadensfall leisten müssen. Personenschäden werden dementsprechend mit bis zu 7,5 Millionen Euro und Sachschäden mit bis zu 1,22 Millionen Euro entschädigt. Mit der Regulierung wird ein Kfz-Versicherer beauftragt, der Mitglied der Verkehrsopferhilfe ist.  

Wie funktioniert der Service der Verkehrsopferhilfe?   

Die Verkehrsopferhilfe ist für Geschädigte immer kostenlos. Sie können sich formlos per E-Mail an die Verkehrsopferhilfe wenden. Der Verein prüft dann die Ansprüche und beauftragt eines seiner Mitgliedsunternehmen – einen Kfz-Versicherer – mit der Regulierung. Bezahlt wird die Entschädigung aus dem „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“, der von den deutschen Kfz-Versicherern getragen wird.   

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