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Rechtlicher Hinweis

Der Prüfungsbericht dient dem Versicherungsunternehmen dazu, die Öffentlichkeit über die Durchführung der Prüfung zu informieren. Dabei ist der Prüfungsbericht jedoch nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt mit dem Versicherungsunternehmen vertragliche Beziehungen eingehen oder sonstige (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers besteht allein im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen und nicht Dritten gegenüber. Mit dieser Veröffentlichung übernehmen weder das Versicherungsunternehmen noch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. eine Haftung.