Zur Suche
Ent­schä­di­gungs­ver­fah­ren

Grundlagen der Entschädigung

In Ergänzung zu den jahrzehntelangen staatlichen deutschen Entschädigungsprogrammen unterzeichnen die USA und Deutschland im Jahr 2000 ein Abkommen über eine abschließende Entschädigung von Opfern des NS-Regimes. Die deutschen Versicherer beteiligen sich daran durch Stiftungsbeiträge von mehr als 281 Mio. Euro und Kooperation mit dem weltweit angelegten ICHEIC-Verfahren.

Rechtssicherheit dank Abkommen

Der Fall des Eisernen Vorhangs, die Wiedervereinigung Deutschlands und das Ende des Kommunismus lösten neue Debatten um Entschädigungen an NS-Opfer aus – vor allem in Mittel- und Osteuropa. Dabei ging es zunächst um die Entschädigung von Zwangsarbeitern und offene Konten insbesondere bei Schweizer Banken. Aber auch die Frage nach nicht ausbezahlten Policen jüdischer Versicherungsnehmer wurde wieder aktuell. Im Jahr 2000 schlossen die USA und Deutschland zu all diesen Themen ein umfassendes Abkommen, das als abschließende Regelung zur Entschädigung von Holocaust-Opfern konzipiert war. Es gewährt allen deutschen Unternehmen in den USA Rechtssicherheit gegen Entschädigungsklagen hinsichtlich Ansprüchen aus der Holocaust-Zeit und verpflichtet die in Deutschland neu gegründete Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ gut fünf Mrd. Euro zusätzlich an Entschädigung zu leisten.

Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

Als Vereinbarung aus dem Abkommen mit den USA wurde im Jahr 2000 die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) gegründet. Das Gründungskapital von 5,1 Mrd. Euro brachten je zur Hälfte der deutsche Staat und die deutsche Wirtschaft auf. Die Versicherer beteiligten sich daran mit mehr als 281 Mio. Euro. Vorrangiger Stiftungszweck: Die Entschädigung der Zwangsarbeiter des NS-Regimes, Bankkonten jüdischer Kunden sowie die Entschädigung von bislang unentschädigt gebliebenen Versicherungspolicen jüdischer Versicherungsnehmer. Diese Entschädigungen der EVZ wurden im Jahr 2007 abgeschlossen – unter Zustimmung der US-Regierung, der israelischen Regierung und zahlreicher jüdischer Organisationen. Bis heute unterstützt die EVZ aus ihrem  Stiftungskapital Projekte zur Erinnerung an die Opfer des NS-Unrechts, für Menschenrechte und Völkerverständigung.

ICHEIC und die Versicherungspolicen

Die ICHEIC (International Commission on Holocaust Era Insurance Claims) wurde 1998 von US-Versicherungsaufsichtsbehörden, dem Staat Israel, jüdischen Organisationen und europäischen Versicherungsunternehmen gegründet. Die Leitung übernahm der ehemalige US-Außenminister Lawrence Eagleburger. Ziel der ICHEIC: Ein weltweites Verfahren zur Identifizierung und Entschädigung der bislang noch nicht ausgezahlten Versicherungspolicen von NS-Opfern. 2002 vereinbarten der GDV, die Stiftung EVZ und die ICHEIC im sogenannten „Trilateralen Abkommen“ eine Kooperation zur Entschädigung jener Policen jüdischer Versicherungsnehmer aus Deutschland, die nicht bereits in den Jahrzehnten zuvor auf der Grundlage deutscher Gesetze entschädigt worden waren.  Das Trilaterale Abkommen enthielt detaillierte Vereinbarungen über das von den Versicherern einzuhaltende Antragsbearbeitungsverfahren, Erbfolgeregeln, Beweislastkriterien, ein von der BaFin durchgeführtes zweistufiges Auditverfahren in den Unternehmen, die Publikation von Namenslisten möglicher Policeninhaber, eine Abgleichverfahren zwischen öffentlichen und Unternehmensarchiven, sowie ein detailliertes freiwilliges Schiedsgerichtsverfahren zur Überprüfung von individuellen Unternehmensentscheidungen durch unabhängige Richter in London. Bis 2007 zahlten deutsche Unternehmen im Rahmen von  EVZ und ICHEIC ca. 281 Mio. Euro, weltweit flossen 306 Mio. Dollar für die Entschädigung von unbezahlten und noch nicht entschädigten Versicherungspolicen an Holocaust-Überlebende und ihre Erben.

Das ICHEIC-Projekt - ein Überblick in Zahlen

  • ca. 300 Mio. US-Dollar

    haben deutsche Versicherungsunternehmen zum ICHEIC-Projekt beigetragen. Davon wurden etwa 102 Millionen Dollar an jüdische Anspruchsberechtigte ausgezahlt. Etwa 198 Millionen Dollar wurden für gemeinnützige Zwecke an jüdische Organisationen und Institutionen ausgezahlt.

  • 132.000

    Anträge auf Entschädigung für entzogene Lebensversicherungen gingen von 1998 bis 2007 bei der ICHEIC ein, wovon ca. 91.000 als berechtigte Anträge angenommen wurden.

  • 19.421

    der rund 91.000 angenommenen Anträge bezogen sich auf den deutschen Versicherungsmarkt, der Rest auf andere Länder in denen das ICHEIC-Verfahren ebenfalls durchgeführt wurde.

  • 86.247

    individuelle Personennamen waren in den 19.421 Anträgen enthalten und wurden im Zuge des ICHEIC-Verfahrens auf  ihre Berechtigung für Entschädigsleistungen hin geprüft.

  • 8.664

    Personen aus den 86.247 überprüften Personennamen erhielten eine Entschädigung für bisher nicht entschädigte Versicherungspolicen; für die übrigen Personen konnten entweder keine Policenunterlagen ermittelt werden oder die gefunden Policen waren bereits zuvor durch staatliche deutsche Verfahren entschädigt worden.

Die Anzahl von Versicherungspolicen jüdischer Versicherungsnehmer kann nicht ermittelt werden, da die Unternehmensunterlagen – soweit nach Kriegseinwirkungen und dem Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen noch vorhanden – grundsätzlich keinen Hinweis auf die Religionszugehörigkeit der Versicherungsnehmer enthalten.