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Verhaltenskodex für den Vertrieb

Der Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft, die eine hohe Qualität der Kundenberatung sicherstellt.

13.09.2022

Der Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft, die eine hohe Qualität der Kundenberatung sicherstellen soll. Der Kodex selbst, eine Liste der beigetretenen Versicherungsunternehmen, die Prüfungsergebnisse*  sowie Hintergrundinformationen zum Verhaltenskodex sind in dieser Übersicht zusammengefasst.

Über den Verhaltenskodex
Für  Kunden ist  Versicherungsschutz ein wichtiger Bestandteil der Risikoabsicherung und Vorsorge im Alltag. Der Versicherungsvertrieb ist das Bindeglied zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich mit seinem Verhaltenskodex für den Vertrieb das Ziel gesetzt, die Interessen der Kunden konsequent in den Mittelpunkt zu rücken und die Qualität der Kundenberatung weiter zu verbessern. Mit seinen elf Leitsätzen ist der Kodex Zeugnis des Selbstverständnisses der Branche für einen fairen, redlichen und professionellen Vertrieb von Versicherungsprodukten.

Die Mitgliederversammlung des GDV hat am 25. September 2018 die Anpassung und Überarbeitung des Kodex beschlossen. Die Neufassung war notwendig geworden, weil mit der Umsetzung der europäischen Vertriebsrichtlinie (IDD) ein neuer Rechtsrahmen in Kraft getreten ist. Ziel, Anspruch und grundsätzlicher Inhalt des Kodex sind unverändert.

Prüfungsberichte
Hier finden Sie eine Übersicht der Prüfungsberichte* der beigetretenen Versicherungsunternehmen.

  • * Rechtlicher Hinweis

    Der Prüfungsbericht dient dem Versicherungsunternehmen dazu, die Öffentlichkeit über die Durchführung der Prüfung zu informieren. Dabei ist der Prüfungsbericht jedoch nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt mit dem Versicherungsunternehmen vertragliche Beziehungen eingehen oder sonstige (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers besteht allein im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen und nicht Dritten gegenüber. Mit dieser Veröffentlichung übernehmen weder das Versicherungsunternehmen noch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. eine Haftung.