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© Christian Kruppa

Verbraucherleitbild

Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gewinnt auf europäischer wie nationaler Ebene immer mehr Bedeutung. Vor diesem Hintergrund formuliert die Versicherungswirtschaft ihr differenziertes Verbraucherleitbild und richtet ihre Bemühungen für eine noch weiter verbesserte Verbraucherfreundlichkeit daran aus.

Zugleich bildet das Leitbild mit 8 Thesen einen Referenzrahmen, um Initiativen des Gesetzgebers oder sonstige Maßnahmen im Verbraucherschutz zu diskutieren und zu bewerten. Die Digitalisierung, der demografische Wandel und die weitere Ausdifferenzierung der Lebensformen, aber auch das andauernde Niedrigzinsumfeld und zusätzliche Risiken, etwa aus dem Klimawandel, wirken nachhaltig auf Verbraucher, Unternehmen und Gesellschaft ein. Während einige der Entwicklungen die Position der Verbraucher stärken, werden sie an anderer Stelle verletzlicher.

Die Versicherungswirtschaft sieht ihre Kunden als mündige Bürger, die ihre Entscheidungen selbstbestimmt und in eigener Verantwortung treffen. Gleichzeitig erkennt die Branche aber auch an, dass Menschen sich aufgrund ihrer individuellen Lebenssituationen, Präferenzen, Bedürfnisse und Fähigkeiten unterscheiden. Das Bild von Verbrauchern, die bei allen Nachfrageentscheidungen gleichermaßen kompetent sind, wenn ihnen nur ausreichende Informationen vorliegen, trifft nach den Erfahrungen der Praxis so auf den Versicherungsmarkt nicht zu.

Den einen „idealen Verbraucher“ gibt es damit nicht. Ein differenziertes Verbraucherbild legen auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse nahe. Auch die Große Koalition ist im Koalitionsvertrag 2013 von einem solchen Bild ausgegangen. Die Branche stellt sich daher auf eine große Bandbreite von Verbrauchern ein, die von sehr kompetent bis hin zu verletzlich reicht.

Dies heißt allerdings nicht, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Entscheidungen bevormundet oder aus ihrer Verantwortung entlassen werden sollen. Maßnahmen im Verbraucherschutz müssen vielmehr auf eine selbstbestimmte Teilnahme der Verbraucherinnen und Verbraucher am Versicherungsmarkt ausgerichtet sein.