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Schaden & Unfall

Rauchmelder - Lebensretter in der Wohnung

Jeder Freitag der 13. erinnert an die kleinen Lebensretter mit dem großen Nutzen: Rauchmelder. Dass die kleinen Geräte an der Decke vor allem bei Bränden in der Nacht Leben retten können, hat auch die Politik erkannt. Rauchmelder sind inzwischen in allen Bundesländern bei Neu- und Umbauten Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten.

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Weitere Informationen zu den Bestimmungen in den Bundesländern finden sich auf dem Infoportal für Verbraucher "Rauchmelder retten Leben". Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rauchmelderpflicht sowie Tipps für die Installation hat GDV.DE zusammengestellt.

Jährlich kommen bis zu 500 Menschen durch Wohnungsbrände ums Leben. Vor allem nachts sind diese Brände besonders tückisch, weil dann auch der menschliche Geruchssinn schläft. Die tödlichen Rauchgase werden im Schlaf nicht wahrgenommen, die Opfer werden bewusstlos und ersticken.

Rauchmelder sind der beste Lebensretter in der Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Zahlen zu Wohnungsbränden

  • bis zu 40 Menschen kommen in Deutschland Monat für Monat durch Wohnungsbrände ums Leben
  • 95 Prozent der Brandopfer sterben nicht durch Verbrennungen, sondern durch das Einatmen der hochgiftigen Rauchgase
  • bereits 3 Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein

Fragen und Antworten zur Rauchmelderpflicht

1. Für welche Bauten gilt die gesetzliche Rauchmelderpflicht?

Generell gilt die Regelung für Häuser und Wohnungen. Wenn neu oder umgebaut wird, gilt für Rauchmelder eine Einbaupflicht. Bei Bestandsbauten sind Übergangsfristen vorgesehen.

2. Wer ist für Installation und Wartung verantwortlich?

Dies ist in den einzelnen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht teilweise unterschiedlich geregelt. Für den Einbau der Rauchmelder ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer/Vermieter des Hauses oder der Wohnung verantwortlich. Der Vermieter hat neben der Pflicht zur Installation in der Regel auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder zu jeder Zeit betriebsbereit sind. ABER: Der Vermieter kann die Installation und/oder die Instandhaltung bzw. Wartung, insbesondere den regelmäßigen Batteriewechsel, sowie die Funktionsprüfung per ausdrücklicher Regelung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Möglich ist auch eine Ergänzungsvereinbarung zu einem bestehenden Mietvertrag (Zusatzklausel).

3. Riskiert ein Mieter/Eigentümer durch die fehlende bzw. unsachgemäße Verwendung von Rauchmeldern seinen Versicherungsschutz?

Rauchmelder sollen Leben retten, der Schutz vor Sachschäden ist dabei zweitrangig. Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer einer Hausrat-oder Gebäudeversicherung alle bestehenden gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen beachten. Hierzu kann auch die Rauchmelderpflicht (Installation, Wartung und Betrieb) gehören. Praktisch gibt es keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, weil der fehlende oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder für den Schaden bzw. die Schadenhöhe ursächlich sein müsste. Ein solcher Zusammenhang kann in der Regel nicht hergestellt werden. Das zeigen auch die bisherigen Schadenerfahrungen: Fälle, in denen ein fehlender oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder negativen Einfluss auf die Entschädigung eines versicherten Sachschadens hatte, sind uns nicht bekannt.

4. Müssen Einbau und Betrieb eines Rauchmelders extra zertifiziert und dem Versicherer mitgeteilt werden?

Nein, in keinem Fall. Der Versicherer fordert kein Einbauzertifikat oder ähnliches. Internetseiten, die in offensichtlich betrügerischer Absicht etwas anderes vorgaukeln und den Bürgern Geld für wertlose Bescheinigungen abnehmen, kann man getrost ignorieren.

5. Gibt es eine Vorschrift, in welchen Räumen die Rauchmelder installiert werden müssen?

Rauchmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen, eingebaut werden. In den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer ist der Rauchmeldereinbau geregelt.

Darauf sollte man beim Kauf eines Rauchmelders achten

1. Das CE-Zeichen

Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“. Beachten Sie: Das CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.

2. Achten Sie beim Kauf auf Q (ualität)

Am Markt hat sich ein neues Prüfzeichen nur für Rauchmelder etabliert: Das „Q“ ist ein unabhängiges und herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft wurden. Folgende Leistungsmerkmale sind für diese Rauchmelder ausschlaggebend:

  1. Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen

  2. Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse

  3. Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Das „Q“ erscheint immer in Verbindung mit den Prüfzeichen der VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum.

3. „Q“-Rauchwarnmelder

Welche Rauchmelder aktuell das Qualitätszeichen „Q“ tragen, erfahren Sie unter www.qualitaetsrauchmelder.de

4. Fragen Sie den Fachmann

Ein zuverlässiger Rauchmelder ist im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen erhältlich. Dort finden nicht nur Qualitätsprodukte, sondern erhalten auch kompetente Beratung für den richtigen Umgang mit Rauchmeldern. Einen Fachhändler in der Nähe lässt sich mit Hilfe der Postleitzahlen finden.

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