Zur Suche
Digitalisierung

Besser versichert mit Künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) hat längst in der Versicherungswirtschaft Einzug gehalten. Die Kunden profitieren dabei von zahlreichen Vorteilen. Ein gut ausbalancierter Rechtsrahmen bildet die Basis für einen fairen und diskriminierungsfreien Einsatz der Technologie.

Lesedauer
© pexels


Versicherungskunden profitieren auf vielfältige Weise von KI. So ermöglicht diese etwa eine noch schnellere Schadensregulierung oder einen reibungslosen Service rund um die Uhr. 

 

  • Künstliche Intelligenz unterstützt bei der Analyse und Bewertung von Risiken. Das zeigt sich zum Beispiel bei der Versicherbarkeit von Menschen mit schweren Vorerkrankungen in der Risikolebensversicherung. So können Versicherer heute unter bestimmten Bedingungen ein Versicherungsangebot für Träger des HI-Virus vorlegen. Vor wenigen Jahren wäre dies ohne die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz nicht möglich gewesen.
  • Die Versicherbarkeit von Gebäuden gegen Hochwasser wurde durch die Auswertung von zusätzlichen detaillierteren Daten im Rahmen des Geoinformationssystems für Hochwassergefahren der Versicherungswirtschaft (ZÜRS) deutlich gesteigert. 
  • Vollautomatisierte Prozesse sorgen für eine schnellere Schadenregulierung. So können Versicherte heute etwa unmittelbar nach einem Verkehrsunfall Bilder des beschädigten Autos per App hochladen. KI trifft dann unmittelbar eine Entscheidung über die Reparatur bzw. die Schadensumme.
  • Kundenanfragen bei Versicherungen können schneller bearbeitet werden, indem KI-gestützte Texterkennungssysteme Arbeitsabläufe optimieren und Kundenanliegen priorisieren. Typische Beispiele hierfür sind Heirat oder die Geburt eines Kindes. Künstliche Intelligenz kann in diesen Fällen Vorschläge für eine passgenaue Optimierung des Versicherungsschutzes machen.

 

Entscheidungen erfolgen fair und diskriminierungsfrei

Für die Kunden ist es vor allem wichtig, dass Entscheidungen fair und diskriminierungsfrei erfolgen – egal, ob durch KI oder durch einen Menschen. Dabei gilt: Differenzierung ist nicht gleich Diskriminierung. Versicherer benutzen seit jeher Algorithmen für die risikobasierte Prämiendifferenzierung. Die bestehenden Regelungen bieten Schutz in der analogen Welt genauso wie in der digitalen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat daher die Möglichkeit, Produkteignungen, Rechnungsgrundlagen sowie die zugrunde liegenden Algorithmen zu prüfen und bei Bedarf einzugreifen.

Bei personalisierten Preisen ist eine differenzierte Betrachtung notwendig

Insbesondere beim Einsatz personalisierter Preise besteht die Befürchtung, dass durch die Möglichkeiten von KI die Gefahr der Diskriminierung von Verbrauchern verschärft werden könnte.  Dabei ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. So ist die risikobasierte Prämiendifferenzierung in der Versicherungswirtschaft aufgrund persönlicher Informationen ist grundsätzlich zu unterscheiden von einer personalisierten Preisbildung wie sie zum Beispiel bei Onlinehändlern üblich ist. Inwieweit und zu welchen Konditionen ein Versicherungsschutz möglich ist, hängt einzig und allein vom abzusichernden Risiko ab.

Bedenken werden ernst genommen

Die Versicherungswirtschaft nimmt Sorgen vor einer stärkeren Risikodifferenzierung und dem Angebot verhaltensbasierter Tarife ernst. Bei innovativen Tarifen steht wie auch bei anderen Tarifgestaltungen der Nutzen für die Kunden an erster Stelle. Dies stellen auch die Anforderungen der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) sicher. Die Selbstbestimmung der Kunden vor Abschluss des Vertrages, während der Vertragslaufzeit und nach dessen Beendigung wird selbstverständlich gewahrt.