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Digitalisierung

GDV: Kein Schnellschuss bei der Umsetzung des offenen Finanzwesens

Der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments hat sich zum Legislativvorschlag eines offenen Finanzwesens positioniert. Die Versicherer kritisieren den zu weiten Anwendungsbereich.

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© Pexels / Fauxels

Mit der Financial Data Access Regulation (FiDA) will die Europäische Union eine moderne Datenökonomie im Finanzsektor schaffen. Das Ziel: Nach Kundenzustimmung sollen Finanzinstitute und Dritte Zugriff auf Kundendaten und generierte Daten bekommen, um digitale Innovationen voranzutreiben.

Der GDV bewertet vor allem den Anwendungsbereich kritisch, der zu weit sei und keine zeitlichen und inhaltlichen Abstufungen habe. Im Versicherungsbereich wären nach derzeitigem Stand rund 400 Millionen Verträge betroffen.

„Die Positionierung des ECON-Ausschusses ist für ein derart wichtiges Projekt überhastet, viele problematische Fragestellungen hätten noch diskutiert werden sollen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Sinnvoller sei eine schrittweise Einführung, die den Anwendungsbereich über die Datentiefe eingrenze. „Die Datensätze müssen sich am realen Kundendenken orientieren. Wenn der Kunde dem Datenaustausch nicht zustimmt, ist die gesamte Infrastruktur umsonst gebaut“, so Asmussen. Um Unternehmen nicht von Anfang an zu stark unter Druck zu setzen, sollte der Anwendungsbereich sukzessive an die Bedürfnisse der Kunden angepasst werden.

Echtzeitübertragung muss technisch machbar sein

Die pauschale Anforderung des ECON-Ausschusses nach einer Datenübertragung in Echtzeit würde die Dateninhaber vor große Probleme stellen. In diesem Kontext verweist der Verband auf die hohen Kosten und Ressourcen, die mit einer Echtzeitübertragung einhergehen. Daher sei die Ergänzung im Gesetzestext „wo relevant und technisch machbar“ unverzichtbar.  „Wir Versicherer sind digital gut aufgestellt, dennoch dürfen Anforderungen an Datenübertragung die tägliche Praxis nicht lähmen“, betont Asmussen.

Weiteren Handlungsbedarf sieht der GDV im Umgang mit personenbezogenen Daten. Die aktuelle Formulierung schließt die Bereitstellung besonderer Kategorien, wie etwa Gesundheitsdaten, nicht mehr aus. „Unsere Kunden vertrauen darauf, dass wir verantwortungsbewusst mit ihren persönlichen Informationen umgehen. Es ist wichtig, dass der Gesetzgeber Klarheit schafft und das Teilen besonders geschützter Daten gemäß der DSGVO eindeutig ausschließt“, so Asmussen.

Weiterer Gesetzgebungsprozess

Die nächste Ratsarbeitsgruppe zu FiDA ist für den 15. Mai angesetzt. Es bleibt fraglich, ob während der belgischen Ratspräsidentschaft bis Ende Juni eine politische Einigung erzielt wird. Die Abstimmung im Plenum wird voraussichtlich erst nach den Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden.