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Gesellschaft

Entschädigung von Versicherungspolicen von Holocaust-Opfern

Die deutschen Versicherungsunternehmen und der GDV haben sich über die „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ auf der Grundlage eines am 16. Oktober 2002 geschlossenen „Trilateralen Abkommens“ an dem Verfahren der „International Commission on Holocaust Era Insurance Claims (ICHEIC)“ zur Entschädigung von Lebens- und Nicht-Lebensversicherungspolicen von Holocaust-Opfern beteiligt.

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© Getty Images / Oleksandra Korobova


Hierfür haben die deutschen Versicherungsunternehmen über die „Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft“ mehr als 281 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die die ICHEIC bei Abschluss der Vereinbarungen in Höhe von 102 Millionen Euro für die Entschädigung von Versicherungspolicen deutscher Unternehmen im In- und Ausland sowie in Höhe von 179 Millionen Euro für generell humanitäre Zwecke erhalten und verteilt hat.

Ausgehend von Entschädigungsprogrammen der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens und Frankreichs nach dem 2. Weltkrieg in den drei deutschen Westzonen, die nach 1952 von der Bundesrepublik Deutschland fortgeführt und ausgeweitet worden sind, sind Versicherungspolicen deutscher Unternehmen bereits unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg Gegenstand zahlreicher Entschädigungsprogramme und Gesetze (BEG, BRüG, LAG, Haager Protokoll Nr. 2 zum Luxemburger Abkommen mit Israel) gewesen und in diesem Zusammenhang über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren entschädigt worden.

Auf der Grundlage der als abschließend angelegten internationalen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika, osteuropäischen Staaten, amerikanischen Klägeranwälten sowie dem Staat Israel und Jüdischen Organisationen ist seit 1998 im Rahmen der ICHEIC in Deutschland noch einmal ein speziell auf die Entschädigung von Versicherungspolicen von Holocaust-Opfern ausgerichtetes Verfahren durchgeführt worden, das im Jahr 2007 endgültig beendet worden ist. Anlässlich ihrer Abschlusskonferenz hat die ICHEIC bekannt gegeben, dass durch diesen Prozess weltweit mehr als 306 Mio. US-Dollar als Entschädigung für Versicherungspolicen und generell humanitäre Leistungen verteilt werden konnten.

Alle betroffenen Mitgliedsunternehmen des GDV haben sich an dem Verfahren der ICHEIC beteiligt und dabei alle insgesamt 19.421 Anträge, die seit 1998 bei der ICHEIC für deutsche Unternehmen eingegangen waren, auf eigene Kosten bearbeitet. In diesem Zusammenhang sind noch einmal 86.247 Personennamen darauf überprüft worden, ob mögliche frühere, unbezahlt gebliebene oder entzogene und nicht anderweitig entschädigte Versicherungspolicen ausgeglichen werden können. Von deutschen Unternehmen konnten aufgrund der vereinfachten Nachweiskriterien des „Trilateralen Abkommens“ für 7.870 Anträge berechtigte Ansprüche anerkannt werden, für die aus den der ICHEIC zur Verfügung gestellten Mitteln insgesamt 102,16 Mio. US-Dollar als Leistungen an 8.664 Personen zur Entschädigung von 11.399 Policen gezahlt werden konnten.

Diese Ergebnisse waren u.a. möglich, weil die deutschen Versicherungsunternehmen im Rahmen des ICHEIC-Verfahrens über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Auflistung von Versicherungsbeständen zum Abgleich zur Verfügung gestellt haben. Obgleich das Entschädigungsverfahren beendet ist und keine neuen Anträge mehr gestellt werden können, ist die Namensliste als historische Quelle weiterhin zugänglich auf der Internetseite von Yad Vashem .

Das Entschädigungsverfahren der ICHEIC ist im März 2007 offiziell beendet worden. Die ICHEIC nimmt keine neuen Entschädigungsanfragen mehr entgegen.

Die deutschen Versicherungsunternehmen werden weiterhin sowohl alle Anfragen prüfen, die ein bestimmtes deutsches Versicherungsunternehmen benennen, ungeachtet dessen, in welchem Land der Welt die Police ausgestellt worden ist, als auch alle Anfragen, die kein Versicherungsunternehmen benennen, sich aber auf Policen beziehen, die in den Grenzen von Deutschland von 1937 ausgestellt worden sind. In den Fällen, in denen vom Anfragenden kein Versicherungsunternehmen benannt werden kann, leitet der GDV die Anfrage an alle seine Mitgliedsunternehmen weiter, die vor 1945 Versicherungsgeschäft betrieben haben. Die Versicherungsunternehmen recherchieren in internen und externen Archiven, ob eine Versicherungspolice bestanden hat. Wenn die Existenz einer Police auf der Grundlage erleichterter Beweisregeln nachgewiesen werden konnte, prüft das Versicherungsunternehmen, ob die Police im Rahmen der verschiedenen früheren Entschädigungsverfahren tatsächlich noch unbezahlt und unentschädigt geblieben ist. Das Versicherungsunternehmen informiert den Anfragenden über das Ergebnis seiner Recherche. Für den Fall, dass die Police eines Mitgliedsunternehmens unbezahlt und unentschädigt geblieben ist, wird das verantwortliche Unternehmen einen berechtigten Anspruch honorieren.

Siehe aktuelle Statistik der bei deutschen Versicherungsgesellschaften eingegangenen Anfragen seit Abschluss des ICHEIC-Entschädigungsverfahrens im März 2007

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