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Regulierung

Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei Nachhaltigkeitsratings

Die europäischen Gesetzgeber haben sich auf neue Regulierungsstandards für ESG-Ratingagenturen geeinigt. Der GDV sieht die Regelungen positiv, da ESG-Ratings transparenter werden. Für ESG-Datenanbieter sollten aber vergleichbare Regeln gelten.

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© Getty Images

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich im Februar auf einen Kompromiss zu dem Kommissionsvorschlag vom Juni 2023 geeinigt. Mit der ESG-Rating-Verordnung sollen die verwendeten Methoden der Ratinganbieter transparenter sowie die Zuverlässigkeit und Qualität der ESG-Ratings verbessert werden. Als ESG-Ratings gelten:  

  • Stellungnahmen („opinion“), Punktebewertungen („score“) oder eine Kombination aus beidem,  

  • die sich auf das Profil, die Merkmale oder die Exposition eines bewerteten Objekts hinsichtlich Umwelt- (E), Sozial- und Menschenrechts- (S) oder Governance- (G) Faktoren beziehen,  

  • die auf einer etablierten Methodik und auf einem festgelegten, aus Rating-Kategorien bestehenden Ranking-System beruhen. 

In der EU ansässige ESG-Rating-Anbieter werden in Zukunft von der Europäischen Finanzmarktaufsicht ESMA lizensiert und beaufsichtigt. Eine bestimmte Rating-Methode ist nicht vorgegeben. Die Ratings sollen aber streng, systematisch, unabhängig, kontinuierlich und validierungsfähig sein. Die verwendeten Methoden, Modelle und Annahmen des Ratings sind ebenso offenzulegen wie Datenquellen und Häufigkeit von Datenaktualisierungen. Laut Verordnung sollten die Ratings die Bereiche E, S und G eher getrennt bewerten, statt eine einzige Kennzahl für alles zu nennen. Bleiben die Anbieter bei einer Einzelkennzahl, müssen sie die Gewichtung der Faktoren E, S und G angeben.  

Die förmliche Annahme der Verordnung steht noch bevor. Die neuen Regeln gelten 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten. 

BaFin-Marktstudie appelliert an Datenanbieter für freiwillige Methodentransparenz  

Der GDV wie auch der Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung hatten sich dafür eingesetzt, dass zusätzlich auch ESG-Datenprodukte und ihre Anbieter unter die neuen Regeln fallen sollten. Diese Vorschläge wurden nicht umgesetzt. Erst in vier Jahren soll eine Ausweitung der Vorgaben geprüft werden. Das ist zu spät, denn bereits heute sind die Probleme mit ESG-Daten bekannt.  

In einer Marktstudie der deutschen Finanzaufsicht BaFin beklagen die befragten Nutzenden von ESG-Ratings, dass Ratings teuer, die Datenqualität mau und Bewertungen schwer vergleichbar seien. Ein Teil der Probleme wird laut BaFin durch die neuen Vorgaben angegangen. Auch das europäische Datenportal ESAP wird die Arbeit der Finanzunternehmen erleichtern. Die Aufsicht appelliert jedoch an die ESG-Daten- und Ratinganbieter, ihre Methoden auch ohne Regulierung im Detail offenzulegen.