Höchstrechnungszins-Erhöhung ist eine „angemessene Reaktion auf gestiegene Zinsen“
Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung soll künftig bei 1,0 Prozent liegen. Das hat das Bundesfinanzministerium beschlossen. Für Sparerinnen und Sparer ist das eine gute Nachricht.