Stellungnahme zum Bundesdatenschutzgesetz
Der Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BDSG enthält sinnvolle Ansätze, z.B. für eine einheitliche Datenschutzaufsicht bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit von Unternehmen. Das Gesetz sollte jedoch genutzt werden, um den Datenschutz im Sinne der Datenstrategie der Bundesregierung einfacher und praktikabler zu gestalten.
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