Zwangsversteigerung von Schiffen im Ausland und ihre Anerkennung
Der GDV begrüßt Bemühungen zu einem internationalen Übereinkommen über die Zwangsversteigerung (Judicial Sale) von Schiffen im Ausland. Das Übereinkommen würde Rechtssicherheit schaffen - sowohl für den Erwerber eines Schiffes im Wege des Judicial Sale, als auch für die am Betrieb beteiligten Kreise.
Von besonderer Bedeutung ist dabei das geplante Zwangsverkaufszertifikat, mit dem der Nachweis des lastenfreien Erwerbs geführt werden kann. Der Verband geht davon aus, dass das Übereinkommen wegen der erleichterten internationalen Anerkennung des Judicial Sale zu einer Zunahme von Schiffserwerb auf diesem Wege führen wird. In der Folge dürfte in der Seeschiffskaskoversicherung auch die Zahl solcher Versicherungspolicen zunehmen, in denen die Versicherungssumme nicht mit dem Wert des Schiffes übereinstimmen. Diese Entwicklung sieht der Verband kritisch, weil damit Unsicherheiten über die Höhe der Ersatzleistung im Schadenfall entstehen können. Zudem wird befürchtet, dass das Übereinkommen zu einer Erhöhung der Schadensfälle durch staatliche Eingriffe führen könnte. Zum Schutz der am Betrieb eines Schiffes beteiligten Kreise wird daher eine möglichst umfassende und frühzeitige Bekanntmachung des Judicial Sale angeregt.