Versicherungsteuergesetz mit Nachbesserungsbedarf
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes sowie der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung vorgelegt. Der GDV plädiert für deutliche Änderungen, um Mehrkosten und bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
Der GDV äußert in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf insbesondere Bedenken gegen die geplanten Einschränkungen der Versicherungsteuerbefreiungen für bestimmte Lebensversicherungsprodukte mit Vertragsschluss ab 1. Juli 2021. Die beabsichtigte erstmalige Einbeziehung der Lebens- und Krankenversicherung in die Versicherungsteuer würde zu einem erheblichen bürokratischen und kostenintensiven Mehraufwand in mehrstelliger Millionenhöhe führen, der letztlich zu Lasten der Versichertengemeinschaft ginge.
Wünschenswert wäre es hingegen, wenn künftig beispielsweise eine Versicherungsteuer-Jahreserklärung oder die Schaffung einer Anrufungsauskunft gesetzliche geregelt werden würde. Dahingehende Vorschäge fehlen bisher allerdings gänzlich.
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