Steuerpolitik: 45-Tage-Regel soll praktikabler werden
Der Verband hat zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zum dritten (überarbeiteten) Entwurf des geplanten Verwaltungserlasses (BMF-Schreibens) zur sog. 45-Tage-Regelung des § 36a EStG Stellung genommen.
ie Regelung war im Sommer 2016 eingeführt worden, um sog. Cum/Cum-Geschäfte zu verhindern. Kapitalertragsteuer kann seitdem in bestimmten Fällen nicht mehr vollumfänglich angerechnet werden. Die Stellungnahme setzt sich mit Einzelheiten des BMF-Schreibens auseinander.
Die vollständige Stellungnahme:
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