Stellungnahme zur europäischen KH-Richtlinie
Die Versicherer begrüßen das Ziel der EU-Kommission, die Opfer von Verkehrsunfällen noch besser zu schützen und die Rechte der Versicherungsnehmer zu stärken. Bei einzelnen Vorschlägen sieht die deutsche Versicherungswirtschaft jedoch Anpassungsbedarf.
Die EU-Kommission hat am 24. Mai 2018 ihren Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht veröffentlicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht Anpassungsbedarf in den folgenden Punkten:
- Anwendungsbereich der KH-Richtlinie (Art. 1 Nr. 1a),
- Mindestdeckungssummen (Art. 9),
- Schutz der Geschädigten bei Insolvenzen von KHVersicherern (Art. 10a) und
- Bescheinigungen des Schadenverlaufs (Art. 16).