Regelungen zum E-Commerce-Paket anpassen
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets / E-Commerce-Pakets umgesetzt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu den Entwurf eines erläuternden Schreibens zu den umsatzsteuerlichen Regelungen vorgelegt. Der GDV setzt sich mit anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft für eine Modifikation des Entwurfs ein.
Neben aus Sicht der Verbände notwendigen Klarstellungen im Umsatzsteuer-Anwendnungserlass (UStAE) weisen diese auf Problemfelder hin, die in dem Entwurf des BMF-Schreibens nicht aufgegriffen werden, beispielsweise auf Unklarheiten bei der Befreiung von der Pflicht zur Rechnungserstellung in bestimmten Konstellationen.
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