Haftung von Anhängern und Gespannen rechtssicher gestalten
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und das Deutsche Büro Grüne Karte begrüßen das Ziel des Gesetzgebers, die gesetzlichen Vorgaben an die Regulierungspraxis vor dem 2010 ergangenen BGH-Urteil zur Anhängerhaftung anzupassen.
Die Anpassungen sind notwendig, um insbesondere Ausflaggungen von Anhängerflotten und Verwerfungen bei grenzüberschreitenden Unfällen mit Gespannen zu vermeiden. Um dieses Ziel rechtssicher zu erreichen, schlägt die deutsche Versicherungswirtschaft insbesondere vor, den § 78 Absatz 3 VVG-E zu konkretisieren.