Die Nummer für die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) können wieder wie gewohnt von den Versicherern vergeben und von den Zulassungsbehörden verarbeitet werden. Das gab die GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL) bekannt.
Möchte der Kunde sein Fahrzeug zulassen, technische Änderungen vornehmen oder verlegt er seinen Wohnort in einen anderen Zulassungsbezirk, benötigt er eine eVB von seinem Versicherer.
© GDV/ gettyimages
Die GDV DL hat als Betreiber des eVB-Verfahrens die temporäre Störung am Freitagvormittag behoben. Das gab das Hamburger Unternehmen in einer Pressemitteilung bekannt. Das eVB-Verfahren war heute zwischen 7:30 Uhr und 10:35 Uhr gestört. In dieser Zeit konnten bundesweit keine Autos in den Zulassungsstellen um- oder angemeldet werden.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist eine siebenstellige Ziffernfolge, die Verbraucher von ihrem Kfz-Versicherer zur Verfügung gestellt bekommen. Sie erlaubt es Zulassungsstellen, in Sekunden den Versicherungsschutz von Autoan- und abmeldern zu überprüfen. Alle rund 430 Kfz-Zulassungsstellen sowie die Kfz-Versicherer arbeiten mit dem eVB-Verfahren. Seitdem das eVB-Verfahren vor zehn Jahren die Versicherungsdoppelkarte abgelöst hat, sind 180 Millionen eVB-Nummern ausgestellt worden.
Technischer Diensleister ist die GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL) in Hamburg.
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