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Proportionalität wirksam machen – Vorschläge für die Praxis

Das Proportionalitätsprinzip ist in Solvency II fest verankert – doch in der Umsetzung gibt es Defizite. Dadurch wird in Unternehmen Kapital gebunden, das dann wiederum für Investitionen in wichtige europäische Projekte wie den Green Deal fehlt. Der GDV plädiert in einem Positionspapier für klare, automatisch greifende Kriterien, die Aufsichts- und Kapitalanforderungen an das Risikoprofil der Unternehmen anpassen.

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© tayachoo / Getty Images

Risikogerechte Regeln statt überbordender Regulierung: Die Anforderungen von Solvency II sollten zum Profil der Versicherer passen.

In der Aufsichtspraxis wird das Proportionalitätsprinzip bislang nur unzureichend angewendet, wie auch die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA festgestellt hat. Das liegt auch daran, dass die Vorteile einer proportionalen Regelanwendung unterschätzt werden. Daher ist es richtig, dass die Umsetzung des Proportionalitätsprinzips im laufenden Solvency—II-Review überprüft wird. „Wir brauchen Regeln, die sich stärker an den realen Risiken orientieren. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Verbraucher: Die Konzentration auf relevante Risiken macht das System insgesamt stabiler”, betont Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer.  

Kosten sind nur ein Aspekt 

Einfachere Regeln verringern nicht nur die Komplexität und die Kosten in den Unternehmen, sie setzen vielmehr wichtige Ressourcen frei: Risikomanager und Aufsicht können sich auf die für das Unternehmen wirklich relevanten Risiken konzentrieren, langfristige Investitionen werden erleichtert. Damit kann eine konsequente Umsetzung des Proportionalitätsprinzips auch einen signifikanten Beitrag für ein nachhaltiges, digitales Wirtschaftssystem in Europa leisten.

Toolbox für systematische Regelerleichterung  

Klar ist, dass der Ausgangspunkt jeder Regelerleichterung das individuelle Risikoprofil der Unternehmen bleiben muss. Für diese Risikoeinschätzung sollten jedoch klare Kriterien gelten, die zudem automatisch von den Aufsichtsbehörden angewendet werden.  Der GDV plädiert für eine Proportionalitäts-Toolbox: Ausgehend von den Kriterien Solvenzquote (SCR), Volatilität der SCR, Anteil der Eigenmittel an der Bilanzsumme sowie der Systemrelevanz des Unternehmens sollen vereinfachte Kalkulationsregeln bei Kapitalanforderungen (Säule I), einfachere Verfahren bei der Unternehmensorganisation (Säule II) und schlankere Berichtsanforderungen (Säule III) gelten.  

“Unternehmen müssen im System erlaubte Ausnahmen auch nutzen können. Wir plädieren daher für einen Automatismus: Versicherer dürfen Erleichterungen anwenden, sobald sie genau definierte Kriterien erfüllen. Ein kompliziertes Genehmigungsverfahren der Aufsicht kann dann entfallen”, so Asmussen.

Aufsichtsbehörden sollten der automatischen Anwendung selbstverständlich widersprechen können – aber nicht ohne Begründung gegenüber dem Unternehmen.