Lohnsteuerbescheinigung - Buchstabe M abschaffen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft erneut die Abschaffung der Bescheinigungspflicht des Großbuchstabens „M“ gefordert.
Im Falle der Gewährung von Mahlzeiten durch Arbeitgeber müssen diese in der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung einen Großbuchstaben M ausweisen. Die Wirtschaftsverbände fordern eine Abschaffung dieser aufwendigen Pflicht oder alternativ eine Verlängerung der Ende 2017 auslaufenden Billigkeitsregelung.
Folgende Verbände haben die Stellungnahme gemeinsam erstellt:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA)