GDV lehnt erweiterte Pflichtversicherung für Eisenbahnunternehmen ab
Mit der Neuregelung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) plant die Bundesregierung, den Wettbewerb im Eisenbahnbereich zu stärken. Die Versicherungswirtschaft plädiert für die Beibehaltung bisheriger Mindestversicherungssummen für Eisenbahnunternehmen, die sich beim Opferschutz bewährt haben. Eine Erhöhung der Mindestversicherungssummen sieht der GDV sehr kritisch.
In seiner Stellungnahme erläutert der GDV zudem, weshalb adäquater Risikoschutz ausreichenden Raum für freiwillige privatwirtschaftliche Lösungen erfordert. Nur so kann passgenauer und bezahlbarer Versicherungsschutz gewährleistet werden. Die Praxis zeigt, dass die versicherungspflichtigen Eisenbahnunternehmen die Gestaltungsfreiheit, die ihnen die derzeitige Pflichtversicherungsregelung belässt, schon heute sehr verantwortungsvoll nutzen.