GDV-Kreditleitfaden für Versicherer und EbAV unter Solvency I 2019
Die BaFin hat nach eingehender Prüfung die 6. Auflage des GDV-Kreditleitfadens für die Vergabe von Unternehmensdarlehen durch Versicherer und EbAV unter Solvency I (2019) genehmigt. Der Kreditleitfaden I wurde umfassend überarbeitet und anwenderfreundlicher gestaltet.
Wesentliche Aspekte der Überarbeitung sind:
- Anpassung des Kreditleitfadens an die aktuellen Regelungen der Anlageverordnung sowie an das Kapitalanlagerundschreiben 11/2017
- Beibehaltung des Finanzkennzahlensystem aus dem Kreditleitfaden I von 2013
- Um für Solvency I- und II-Versicherer die Handhabung der beiden Kreditleitfäden für Investitionen in Schuldscheindarlehen so praktikabel wie möglich zu gestalten, wurde für die Überarbeitung der Text des 2018 veröffentlichten Kreditleitfadens II größtenteils übernommen.
- Die inhaltliche Übereinstimmung der Kreditleitfäden für Solvency I- und II-Versicherer betrifft vor allem die Mustervertragsbedingungen sowie die Berechnung und Definition der drei Kennzahlenblöcke zum Zinsdeckungsgrad, zur Verschuldung und zur Kapitalstruktur.
Die Prüfung der Bonität von Darlehensnehmern bei Darlehen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4a AnlV kann nach der Genehmigung durch die BaFin anhand der 6. Auflage des Kreditleitfadens I 2019 erfolgen.