FAQ-Katalog zum BMF-Schreiben vom 29. November 2017
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 7. Dezember 2016 (Az. II R 1/15) entschieden, dass sog. Verkaufsaufschläge als Teil des Versicherungsentgelts qualifiziert werden können und somit der Versicherungsteuerpflicht unterliegen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat daraufhin ein BMF-Schreiben am 29. November 2017 veröffentlicht, in dem die BFH-Entscheidung als allgemein und grundsätzlich anwendbar erklärt wird. Das BMF hat hierzu Anwendungsfragen geklärt und eine FAQ-Liste veröffentlicht.