Einheitliche Rechtsordnung für den Schienenverkehr
Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt grundsätzlich die Entwicklung eines einheitlichen Rechtsregimes für die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Schiene. Bestehende Haftungsregelungen wie das für west- und mitteleuropäische Gütertransporte anwendbare CIM haben sich als ausgewogene Regelungen bewährt, die sowohl die Interessen der Beförderer als auch der Ladungsinteressenten berücksichtigt. Die Einheitliche Rechtsordnung für den Schienenverkehr sollte sich daher an diesen Regelungen orientieren.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regt an, die vorgelegten Regelungen zu Haftungsbefreiung und Höchsthaftungsbetrag zu ändern und einen vollständigen Gleichklang mit den Vorschriften der CIM herzustellen.
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