28.04.2015
eCall
„Nur offene Schnittstelle gewährleistet faire Wettbewerbsbedingungen“
Ab April 2018 müssen alle neuen Pkw-Modelle europaweit mit einem automatischen Notrufsystem ausgerüstet sein. Das EU-Parlament hat heute der Einführung des Notrufsystems für Autos (eCall) zugestimmt und damit die entsprechende Einigung mit Rat und Kommission bestätigt. Für den Verbraucher ist nun der nächste Schritt entscheidend: Die EU-Kommission ist jetzt beauftragt, die technische Schnittstelle für den Austausch von Kfz-Daten zu prüfen und ggf. zu regeln. Damit Autofahrer in Zukunft frei entscheiden können, ob und wem sie ihre Daten zur Verfügung stellen, ist eine so genannte offene und standardisierte Schnittstelle nötig.
Der „emergency call” hilft, Leben zu retten und die Verletzungsfolgen eines Unfalls zu mindern. Die Versicherungswirtschaft hat daher die Einführung des eCalls von Anfang an unterstützt. Jörg von Fürstenwerth begrüßt daher den Beschluss des EU-Parlaments.
Jörg von Fürstenwerth
1996 - 2020 Vorsitzender der GDV-Geschäftsführung
„Die standardmäßige Vernetzung des Fahrzeuges, die mit dem Einzug des eCalls einhergeht, ermöglicht dem Autofahrer das Nutzen von netzbasierten Servicedienstleistungen. Damit der Fahrer jederzeit frei entscheiden kann, ob und wem er seine Daten zur Verfügung stellt, ist eine so genannte offene und standardisierte Schnittstelle nötig. Nur so behält der Verbraucher die Kontrolle über seine Daten und kann das beste Angebot auswählen – vom Automobilhersteller, Versicherer, Kfz-Betrieb oder Automobilclub. Die offene, standardisierte Schnittstelle gewährleistet faire Wettbewerbsbedingungen und verhindert ein drohendes Datenmonopol der Automobilhersteller.“
Was ist der eCall?
Die Abkürzung eCall steht für „emergency call”, ein elektronisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. eCall ist ein Projekt im Rahmen der eSafety-Initiative der Europäischen Kommission. Der eCall erkennt mithilfe von Sensoren einen schweren Unfall und löst automatisch und unverzüglich einen Notruf aus. Dazu greift das Fahrzeug auf eingebaute Ortungs- und Telekommunikationstechnik zurück. Das Auto sendet den Unfallort an die zuständige Rettungsleitstelle und baut gleichzeitig eine Sprechverbindung auf. Bei leichteren Unfällen bzw. in jeder Notsituation können die Fahrzeuginsassen den eCall auch manuell auslösen. Ab 31. März 2018 erhalten nur noch solche neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen eine Typgenehmigung, die mit dem 112-eCall ausgerüstet sind. Durch den eCall erhofft sich die Politik, den Zeitraum zwischen Unfall und dem Eintreffen der Rettungskräfte auf ein Minimum zu reduzieren.
Zur Startseite